KEP: Umweltministerium fördert E-Cargobikes und Mikrodepots
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm speziell für emissionsfreie Citylogistik mit Mikrodepots und E-Lastenfahrräder gestartet. Es soll ab 1. März 2021 in Kraft treten und Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen. Der innerstädtische Verkehr solle entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden, teilte das Ministerium mit. Dabei könnten Lastenräder und Mikrodepots in der Logistik sowie im Alltagsverkehr einen Beitrag leisten, so das Plädoyer. Insbesondere große Logistikunternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste sollen sich angesprochen fühlen. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.
Mikrodepots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung „auf der letzten Meile“ emissionsfrei erfolgt. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagort zum Endkunden verstanden. Von der Förderung profitieren können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikrodepots ausdrücklich erwünscht.
Zweistufiges Antragsverfahren: Projektskizzen einreichen!
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikrodepots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Schwere E-Cargobikes und Trailer werden gefördert
Das BMU fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder bzw. -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, zum Beispiel aus den Bereichen Handwerk oder Pflege, wie etwa Klempner und Hebammen, die in der Innenstadt unterwegs sind und dabei Werkzeug oder Medizinkoffer dabei haben. Gerade im städtischen Bereich bieten diese Räder auf der „letzten Meile" eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren Lkw.
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