KEP: Paketversand in der EU soll billiger werden
Der Paketversand von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen soll in Zukunft transparenter und erschwinglicher werden. Das Europäische Parlament hat diese Woche den Vorschlag der EU-Kommission für die grenzüberschreitende Zustellung von Paketen unterzeichnet.
Neue Pflichten für Paketdienste
Die neue Verordnung verpflichtet KEP-Dienstleister dazu, ihre Tarife für den grenzüberschreitenden Paketversand an die nationalen Regulierungsbehörden mitzuteilen. Sie müssen diese Informationen wiederum der EU-Kommission weiterleiten. Die Kommission will die Tarife auf einer zentralen Webseite veröffentlichen, wo Verbraucher sie dann vergleichen können.
Derzeit große Preisunterschiede
Untersuchungen hatten laut Kommission beispielsweise ergeben, dass derzeit das Versenden eines Pakets von den Niederlanden nach Spanien etwa neun Euro kostet. Das Verschicken desselben Pakets in umgekehrter Richtung kostet jedoch gut 30 Euro.
Verordnung soll E-Commerce fördern
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: „Grenzüberschreitende Paketdienste sind für den elektronischen Geschäftsverkehr unerlässlich und ein gutes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt für Unternehmen und Bürger funktionieren kann. Indem wir die Preistransparenz erhöhen und die Regulierungsaufsicht verbessern, beseitigen wir die Hindernisse, denen sich die Menschen beim Online-Einkauf gegenübersehen, und tragen dazu bei, einen echten Binnenmarkt zu schaffen.“
Die Verordnung über die Zustellung von Paketen ist eine von drei Säulen der Bemühungen der Kommission, den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern, zusammen mit den bereits verabschiedeten Vorschriften über ungerechtfertigte Geoblockierung und Verbraucherschutz. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab 1. Januar 2019 in vollem Umfang.
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