KEP: Pakete sollen leichter werden

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte die Gewichtsgrenze im Postgesetz von 31,5 Kilogramm auf 20 Kilogramm absenken.

Werden bald nur noch leichte Sendungen vom Paketboten geliefert? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte im Zuge der Novelle des Postgesetzes die Gewichtsgrenze für Pakete auf 20 Kilogramm herabsetzen. (Symbolbild: Leika Production/AdobeStock)
Werden bald nur noch leichte Sendungen vom Paketboten geliefert? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte im Zuge der Novelle des Postgesetzes die Gewichtsgrenze für Pakete auf 20 Kilogramm herabsetzen. (Symbolbild: Leika Production/AdobeStock)
Sandra Lehmann

Wie am 9. April bekannt wurde, möchte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die derzeit im Postgesetz geltende Grenze für versandfähige Pakete von 31,5 Kilogramm auf künftig 20 Kilogramm reduzieren. Das kündigte Heil in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ an. Wie Heil der Sonntagszeitung gegenüber sagte, wolle er die für dieses Jahr geplante Novelle des Postgesetzes für diesen Schritt nutzen. Ziel sei es, Paketboten bei ihrer Arbeit zu entlasten.

 

„Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen, was mit den Beschäftigten passiert, die ein schweres Paket in den 5. Stock schleppen. Hier geht es um die Gesundheit von Menschen, die mit ihrer Arbeit unseren Alltag erleichtern und das Land am Laufen halten“, sagte Heil in der Bild am Sonntag.

Heil tritt nach eigenen Aussagen dafür ein, dass Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, künftig ausschließlich über Speditionen im Zwei-Mann-Handling ausgeliefert werden. Darüber hinaus sollen Pakete, die mehr als zehn Kilogramm wiegen, gekennzeichnet werden.

Zumindest eine Veränderung der Gewichtsgrenzen würde Experten zufolge allerdings auch die gesamte bisherige Lieferstruktur im E-Commerce verändern und könnte Sendungen verteuern. Die Auslieferung über eine Spedition belegen die meisten Online- und Multichannelhändler im Gegensatz zu vielen anderen Versandarten in der Regel mit einer Extra-Gebühr, die je nach versendetem Produkt bei mehr als 100 Euro liegen kann. Für viele Waren, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, könnten die Versandgebühren also erheblich nach oben schnellen. Darauf wies unter anderem der FDP-Politiker Jens Beeck, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ hin. Dennoch wolle man die Überlegungen des Bundesarbeitsministers eingehend prüfen.

Kritik an Heils Vorschlag kommt indes auch aus der KEP-Branche selbst. Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket & Expresslogistik e.V. (BIEK), äußerte sich am 11. April in einem Statement verhalten zum Vorstoß des Bundesarbeitsministers.

„Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, sehen wir kritisch. Wir warnen davor, das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern. Das Arbeitsschutzrecht bietet hierfür den geeigneten Raum“, so Bosselmann.

Der BIEK-Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im Verband organisierten Unternehmen DPD, GO!, Hermes, GLS und UPS, gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter durch das Präqualifizierungsverfahren PQ KEP sowie interne Auditprogramme sicherstellen würden. Zudem sagte Bosselmann, dass Pakete aus Sicht des Verbands in den vergangenen Jahren kleiner und leichter geworden seien. Im Schnitt liege das Gewicht einer Sendung bei fünf Kilogramm – Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht seien eher die Ausnahme als die Regel.

„Die Zustellerinnen und Zusteller werden regelmäßig in Hinblick auf den Arbeitsschutz geschult und verfügen über Transporthilfen wie Sackkarren. Es ist geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete üblicherweise nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden. Eine Gewichtskennzeichnung durch die Versender ist zweifellos sinnvoll. Sie schützt die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich. Nicht zuletzt trägt auch die erfolgreiche Erstzustellung zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller bei. Empfängerinnen und Empfänger können entscheidend daran mitwirken, indem sie im Falle ihrer Abwesenheit eine Abstellgenehmigung erteilen oder einen alternativen Zustellort wählen“, so Bosselmann weiter.