Kartellverfahren: 14 Logistikdienstleister bestraft

EU-Kommission fordert Geldbuße von insgesamt 169 Mio. EUR.
Matthias Pieringer

Die Europäische Kommission hat gegen 14 internationale Speditions- und Logistik-Unternehmensgruppen wegen der Beteiligung an vier getrennten Kartellen Geldbußen in Höhe von insgesamt 169 Mio. EUR verhängt. Die Kartellisten hätten von 2002 bis 2007 Preise und andere Handelsbedingungen für internationale Luftfrachtdienste abgesprochen und somit gegen EU-Kartellrecht verstoßen, teilte die EU-Kommission am 28. März in Brüssel mit.

Nach Angaben der Kommission bezogen sich die Absprachen auf Aufschläge und Rechnungsstellungsmechanismen für besonders wichtige Verbindungen, vor allem zwischen Europa und den USA sowie zwischen China/Hongkong und Europa. Jedes der vier Kartelle unterscheide sich in seiner Zusammensetzung und Dauer. Da die Deutsche Post die Kommission als erstes über die Kartelle unterrichtete hätte, seien ihr nach der Kronzeugenregelung von 2006 die Geldbußen für alle vier Kartelle vollständig erlassen worden, hieß es von Seiten der Kommission.

Wie die EU-Kommission weiter berichtete, hätten die Kartellisten in den meisten Fällen Verschleierungs-Maßnahmen ergriffen. Im „NES-Kartell“ („New Export System" – NES) zum Beispiel seien die Unternehmen über den so genannten „Gardening Club“ in Kontakt gestanden. In diesem „Gardening Club“ seien in den Preisvereinbarungsgesprächen Gemüsesorten (wie Spargel und Mini-Zucchini) als Codenamen verwendet worden. Des Weiteren sei im Rahmen des CAF-Kartells (CAF steht für „Währungsausgleichsfaktor“) eine eigene E-Mail-Adresse bei Yahoo eingerichtet worden, um den Austausch zwischen den Kartellisten zu erleichtern.

Kühne + Nagel, einer der betroffenen Logistikdienstleister, wurde mit einem Bußgeld von 53,7 Mio. Euro belegt. „Wir werden die Entscheidung der EU-Kommission und deren Begründung im Einzelnen sorgfältig prüfen“, nahm Karl Gernandt, Chairman der Kühne + Nagel International AG, Stellung. „Allerdings vertreten wir bereits jetzt die Auffassung, dass die Kommission den Sachverhalt und die Beteiligung von Kühne + Nagel nicht zutreffend erfasst und in erheblichem Umfang falsche tatsächliche und rechtliche Schlussfolgerungen gezogen hat.“

Zu den belangten Konzernen zählt auch die Deutsche Bahn, gegen die Bußgelder in Höhe von insgesamt 34,935 Mio. Euro verhängt wurden. Man prüfe die Entscheidung der Europäischen Kommission und werde zu gegebener Zeit über weitere Maßnahmen entscheiden, teilte der Bahn-Logistikdienstleister DB Schenker Logistics mit.