Redaktion (allg.)

Experten rechnen damit, dass Cloud-Angebote, sogenannte „Software as a Service” (SaaS)-Dienste, in den nächsten Jahren global um jährlich mehr als 20 Prozent wachsen werden. Kritisch sehen Entscheider jedoch nach wie vor die Sicherheit der über eine Internetverbindung ausgetauschten Informationen.

Dabei ist laut dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), Frankfurt am Main, das Vertragsverhältnis häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, um im Falle eines Problems schnell rechtliche Klarheit zu schaffen. Um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in die Welt der SaaS-Lösungen zu erleichtern, hat die BME-Arbeitsgruppe „IT-Outsourcing“ kürzlich einen Mustervertrag für cloudbasierte Softwaredienste erarbeitet.

Die Rahmenvereinbarung soll aber nur als Richtschnur dienen, die im Einzelfall noch an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens anzupassen ist, betont der BME. Teilweise weicht das Vertragsmuster vom gesetzlichen Leitbild ab, wenn es etwa zu Gunsten des Anbieters eine Haftungsbegrenzung und im Gegenzug verbindliche Service-Levels vorsieht. Wichtig ist dabei laut dem BME, dass Letztere messbar sind.

Hintergrund: SaaS bezeichnet eine auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführte Anwendung, auf die meist über das Internet zugegriffen wird. Der Nutzer kann von verschiedenen Endgeräten darauf zugreifen, ohne dass die Software dort installiert und die Server-Infrastruktur vor Ort betrieben wird.

(akw)