Intralogistik: FTS und FTF richtig in Verkehr bringen
Mit der zunehmenden Verbreitung von FTF und FTS stellen sich bei Herstellern, Händlern sowie Betreibern Fragen zu Zuständig- und Verantwortlichkeiten in Projekten. Eine neue Broschüre des VDMA-Fachverbands Fördertechnik und Intralogistik hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Inverkehrbringung von Geräten und Systemen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einzuordnen. Darüber berichtet eine Pressemitteilung vom 23. August.
„Das ist wichtig, weil sich beispielsweise durch sogenannte Plug-and-Play-Lösungen Zuständigkeiten verändern können. Gleiches gilt auch, wenn nachträglich Fahrzeuge ergänzt werden. All das kann sich auf die Kennzeichnungspflicht auswirken, was wir in der Broschüre ausführlich darstellen“, erklärt Andreas Scherb, Fachabteilung Fahrerlose Transportsysteme im VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik.
Frage nach der CE-Konformítät
An zwei Beispielen verdeutlicht die Broschüre VDMA-Angaben zufolge deshalb zwei gängige Verfahren des Inverkehrbringens, die jedoch sehr unterschiedliche Ergebnisse in der CE-Kennzeichnung zur Folge haben. Auch wenn nachträglich der FTS-Fuhrpark erweitert wird, stellt sich die Frage der CE-Konformität, die je nach Bestand eine „Wesentliche Veränderung der bestehenden Maschine“ gemäß Maschinenrichtlinie bedeuten kann. „Wir hoffen, damit Anbietern und Anwendern eine wichtige Orientierung in der komplexen Thematik zu geben“, so Andreas Scherb.
Die Broschüre richtet sich an Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von FTF und FTS sowie an Betreiber von FTS-Anlagen. Auch Entscheidungsträger in FTS-Projekten finden hier wichtige Hinweise zur Inverkehrbringung von Fahrzeugen und Systemen.
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