Interview mit Nick Heine von IntegrityNext: „Lieferanten sollten verstehen, was von ihnen gefordert wird“
LOGISTIK HEUTE: Zum 1. Januar 2024 greift die nächste Stufe des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Was bedeutet das genau?
Nick Heine: Derzeit betrifft das Lieferkettengesetz nur Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden. Zum 1. Januar 2024 erweitert sich der Kreis der Betroffenen: Auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden müssen dann die neuen Sorgfalts- und Berichtspflichten erfüllen. Dazu zählen übrigens auch ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und in dieser entsprechend viele Mitarbeiter beschäftigen.
Wie sollen sich betroffene Unternehmen vorbereiten?
Das Lieferkettengesetz stellt im Grunde neun Kernpflichten an Unternehmen, mit denen sich Betroffene rechtzeitig auseinandersetzen sollten. Relativ wenig Verwaltungsaufwand machen noch organisatorische Anforderungen wie etwa das Festlegen einer betriebsinternen Verantwortlichkeit und das Verabschieden einer Grundsatzerklärung. Im nächsten Schritt müssen sich Unternehmen unweigerlich mit ihren Prozessen und der IT-Infrastruktur beschäftigen: Sie sollten bewerten, welche Auswirkungen das Gesetz auf ihr Unternehmen hat und wie sie die Anforderungen in ihre bestehenden Prozesse und Systeme integrieren können.
Wie lässt sich dies nachweisen?
Für das geforderte Risikomanagement ist eine digitale Lösung fast unerlässlich, um auch große Mengen an Lieferanten erfassen zu können. Digitale Lösungen können maßgeblich bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen und ermöglichen die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sowie das Ableiten und Verwalten von erforderlichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Außerdem erleichtern sie die Dokumentation und Berichterstattung. Unternehmen sollten sich daher auch hier frühzeitig auf die Suche nach einer geeigneten Lösung machen. Die Kommunikation mit den Lieferanten sehe ich auch als wichtige Vorbereitung und als Erfolgsfaktor für eine reibungslose Umsetzung: Lieferanten sollten verstehen, was von ihnen gefordert wird und mit welchen Maßnahmen sie rechnen müssen. Auch innerhalb des eigenen Betriebs sollte Aufklärung betrieben werden, um ein Grundverständnis bei den betroffenen Abteilungen zu schaffen und die notwendigen Kompetenzen aufzubauen.
Wenn Unternehmen sich noch nicht vorbereitet haben: Was wäre ein Quick-Start-Ansatz, um einen schnellen Überblick zu bekommen?
Ich würde mir zunächst einen Überblick über die Anforderungen des LkSG an mein Unternehmen verschaffen – dazu kann der Gesetzestext herangezogen werden oder aber zahlreiche Zusammenfassungen aus dem Internet. Wir bei IntegrityNext führen beispielsweise regelmäßig Webinare durch, um einen kompakten Überblick zu geben, unabhängig vom Umsetzungsstand. Zusätzlich hat das BAFA einige Handreichungen herausgegeben, die Hilfestellungen für Unternehmen zu den einzelnen Pflichten geben. Natürlich kann es sich auch anbieten mit der eigenen Rechtsabteilung zu sprechen oder eine Beratung hinzuzuziehen.
Welche Anforderungen stellt Compliance mit dem Gesetz an die IT?
Meines Erachtens sind die Anforderungen des Lieferkettengesetzes kaum ohne IT-Unterstützung zu bewältigen. Es empfiehlt sich, wo möglich, auf bestehende Systeme zu bauen oder daran anzuknüpfen, um eine nahtlose Integration zu ermöglichen. Die Software muss in der Lage sein, Daten entlang der Lieferkette zu sammeln, zu verwalten und transparent zu machen. Zudem sind Risikoanalysen und kontinuierliches Monitoring erforderlich, um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen. Nachhaltigkeitskriterien müssen in die Einkaufssysteme integriert werden, um die Einhaltung des Gesetzes bei Beschaffung und Lieferungen zu gewährleisten. Ebenso ist das Thema Dokumentation und Berichterstattung sehr wichtig: Unternehmen müssen belegen können, dass sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern. Das muss ein System dokumentieren und idealerweise für das Reporting aufbereiten können.
Wie integriert man die zugehörigen Prozesse nachhaltig in die Unternehmenskultur?
Im Idealfall sollte die Umsetzung des Lieferkettengesetzes nicht isoliert betrachtet werden, sondern in die bestehende Unternehmensstruktur und -prozesse integriert werden. Das Gesetz kann so als Ausgangspunkt für abteilungsübergreifende Prozessoptimierungen und verbesserte Transparenz dienen. Durch enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen verschiedenen Abteilungen wie Rechtsabteilung, Beschaffung, Nachhaltigkeit und vor allem der IT können Daten entlang der Lieferkette besser erfasst und verwaltet werden. Dies fördert nicht nur die Einhaltung des Gesetzes, sondern schafft auch die Grundlage für transparente und ethische Lieferketten, die langfristige Vorteile für das Unternehmen bringen.
Das europäische Lieferkettengesetz befindet sich gerade in der Endabstimmung im Trilog. Was kommt hier perspektivisch auf Unternehmen zu?
Wir gehen Stand heute davon aus, dass sich die CSDDD stark an bereits bestehenden nationalen Gesetzgebungen wie dem LkSG orientieren wird. Zwei nicht unerhebliche Änderungen sind dennoch abzusehen: Zum einen wird die CSDDD aller Voraussicht nach bereits kleine Unternehmen ab 250 Mitarbeitern betreffen. Das heißt, dass sowohl in Deutschland als auch in der EU eine große Menge an Unternehmen erstmals direkt von solchen Sorgfaltspflichten betroffen sein wird. Zum anderen geht die Richtlinie in ihrem Umfang wesentlich weiter. So nimmt neben menschenrechtlichen Aspekten auch der Klimaschutz eine zentrale Rolle ein: Unternehmen werden einen Klimaplan im Einklang mit dem 1,5°C Ziel aufstellen und verstärkt auch umweltbezogene Risiken in der Lieferkette überprüfen müssen. Ich denke aber, dass Unternehmen, die bereits das deutsche Lieferkettengesetz umgesetzt haben, gut aufgestellt sind und mit weniger Aufwand die notwendigen Anpassungen machen können.
Die Fragen stellte Therese Meitinger.
Eine kürzere Version dieses Interviews ist ursprünglich in der Ausgabe 10/2023 von LOGISTIK HEUTE erschienen. Diese wurde am 9. Oktober veröffentlicht.
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