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Interview mit Matthias Jungblut / Osapiens: „Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten betrifft sehr viele Unternehmen“

Ab Dezember 2024 greift die „EU Deforestation-free Regulation“ EUDR. Sie soll das Risiko minimieren, dass in der Europäischen Union Produkte zirkulieren, die am Anfang ihrer Lieferkette Waldschädigung verursachen. Details dazu erklärt Matthias Jungblut, Co-Founder & Chief Product Officer der auf ESG-Software spezialisierten Plattform Osapiens.  

Matthias Jungblut ist Chief Product Officer und Co-Founder von Osapiens. (Bild: Osapiens)
Matthias Jungblut ist Chief Product Officer und Co-Founder von Osapiens. (Bild: Osapiens)
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Therese Meitinger

LOGISTIK HEUTE: Welche Ziele verfolgt die EUDR und welche Regulierungen sieht sie vor?

Matthias Jungblut: Mit dem Green Deal hat die Europäische Union eine Reihe von politischen Initiativen auf den Weg gebracht, um als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral zu werden. Die EUDR ist dabei eine der Initiativen, die die Entwaldung und Schädigung des Waldes bekämpfen soll, da diese auf verschiedenste Arten zur Klimakrise und zum Verlust von Biodiversität beitragen. Für Unternehmen sieht die Verordnung verschiedene Sorgfaltspflichten für eine Reihe von Rohstoffen und Produkten vor, die nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass sie entwaldungsfrei sind.

Inwiefern unterscheidet sich das Gesetz vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Es gibt insofern Überschneidungen, als die Transparenz in der Lieferkette für beide Gesetze Grundvoraussetzung ist. Während es beim Lieferkettengesetz allerdings in erster Linie um die Lieferanten geht, bezieht sich das EUDR klar auf Produkte: Im Vordergrund stehen einzelne Stoffe und Produktkategorien. Hinzukommt eine Traceability-Komponente – einzelne Lieferungen müssen nicht nur Lieferanten, sondern konkreten geografischen Koordinaten zugeordnet werden können. Außerdem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Informationen zu entwaldungsfreien Produkten an nachgelagerte Akteure der Lieferkette weitergegeben werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Grundsätzlich bezieht sich die Regulierung auf alle Marktteilnehmer, die bestimmte Commodities wie Holz, Kaffee, Kautschuk oder Rindfleisch sowie eine Reihe von Produkten, die diese enthalten, in der EU in den Verkehr bringen. Also sie exportieren, importieren oder mit ihnen handeln. Betroffen ist also eine enorme Bandbreite von Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmitteleinzelhändler, die Kaffee verkaufen, und deren Produzenten, aber auch Automobilzulieferer, die Antriebsriemen oder Reifen aus Kautschuk herstellen und Automobilhersteller. 

Wie können Unternehmen ihre Compliance mit der Verordnung nachweisen?

Die Regulierung sieht Sorgfaltspflichten vor, die zum einen eine Informationssammlung – also das Erheben relevanter Daten, beispielsweise zur regionalen Herkunft von Produkten – erfordern. Auf der anderen Seite muss eine Risikoanalyse zu den Vorgaben durchgeführt werden. Beides wird für die einzelnen Produkte und Zulieferer in einer Sorgfaltserklärung konsolidiert und an die EU-Behörden übermittelt. Dann sollte binnen 72 Stunden eine Rückmeldung erfolgen.

Welche Teile der EUDR sind für Unternehmen absehbar herausfordernd?

Die Sorgfaltspflichten greifen an verschiedenen Seiten in Unternehmensprozesse ein. Das betrifft neben Einkauf und Beschaffung auch die Logistik. Schon bei der Vertragsgestaltung muss sichergestellt sein, dass entsprechende Informationen von allen Marktteilnehmern vorliegen – und dass entsprechende Informationen vom Lieferanten in Zukunft bereitgestellt werden. Die geforderte Transparenz in der Lieferkette herzustellen ist dabei komplexer als etwa beim Lieferkettengesetz. Sicherzustellen, dass mein Palmöllieferant in Asien genaue Angaben zur Herkunft der Produkte macht, ist nicht trivial, wenn es um Regionen geht, die wenig technisiert sind. Der interne und externe Kommunikationsaufwand im Vorfeld dürfte erheblich sein. Zwölf Monate Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten im Dezember 2024 sind da schon eher sportlich.  

Welche Rolle können digitale Angebote spielen?

Ohne digitale Lösungen ist es meiner Meinung nach unmöglich, Compliance mit der Regulierung herzustellen. Es geht schließlich darum, sehr komplexe, umfangreiche und teils auch sensible Informationen auszutauschen. Zum einen braucht es für Rechtssicherheit also sehr granulare Informationen, zum anderen einen automatisierten Informationsfluss. Als Plattformanbieter, der sich auf Compliance-Angaben spezialisiert hat, haben wir uns zum Beispiel mit den unterschiedlichen Applikationen beschäftigt, die es zum Einsammeln der relevanten Daten braucht – sowohl bei den beauftragenden Unternehmen als auch deren Produzenten. So bietet Osapiens zum Beispiel eine Plattform-Lösung an, in deren Rahmen Lieferanten Informationen direkt vor Ort in Offline-Devices eingeben, bevor sie dann zentral zusammengeführt werden

Die Fragen stellte Therese Meitinger.

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