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Handel: Lockdown bedroht 80 Prozent der betroffenen Händler in ihrer Existenz

bevh wünscht sich Lockerungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit, um Einzelhändler und Logistik zu entlasten.

Laut einer aktuellen HDE-Umfrage könnte der andauernde Lockdown für viele der betroffenen Händler in der Insolvenz enden. (Foto: Doc Rabe Media/Adobe Stock)
Laut einer aktuellen HDE-Umfrage könnte der andauernde Lockdown für viele der betroffenen Händler in der Insolvenz enden. (Foto: Doc Rabe Media/Adobe Stock)
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Sandra Lehmann

Das Jahr 2021 könnte aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) für viele Einzelhändler mit stationärem Geschäft in der Insolvenz enden. Wie der Verband in einer Pressemeldung vom 12. Januar berichtet, zeigt eine hauseigene aktuelle Trendumfrage unter 1.500 Händlern, dass rund 80 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass die derzeitigen Hilfsmaßnahmen nicht zur Existenzsicherung reichen. Knapp 60 Prozent der Unternehmen in den Innenstädten stünden ohne weitere staatliche Hilfen vor dem Aus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert deshalb weiterhin dringend eine Anpassung der Überbrückungshilfen durch den Bundesfinanzminister.

„Wenn Minister Scholz die in Aussicht gestellten Überbrückungshilfen jetzt schnell überarbeitet und die Beantragungskriterien besser an die Lage des Einzelhandels anpasst, dann gibt es noch eine Chance, das Schlimmste zu verhindern. Ansonsten droht 2021 für viele Handelsunternehmen und in der Folge auch für ganze Innenstädte zu einem Katastrophenjahr zu werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die Ergebnisse der HDE-Umfrage zeigten, dass die Hilfen nicht ankommen. Dementsprechend pessimistisch blickten viele der befragten Unternehmen auf das gerade begonnene Jahr: 23 Prozent rechnen damit, dass sie ohne weitere staatliche Unterstützung im ersten Halbjahr aufgeben müssen, für das zweite Halbjahr liegt dieser Wert sogar bei weiteren 28 Prozent. Die schlechten Zukunftsperspektiven erklären sich laut HDE auch aus einem für viele Händler weit unter Normalmaß liegenden Weihnachtsgeschäft. So lagen nach HDE-Umfrage die Umsätze im Bekleidungshandel im November knapp ein Drittel, im Dezember 44 Prozent unter den Vorjahreswerten.

„Hohe Umsatzverluste im für viele Händler überlebenswichtigen Weihnachtsgeschäft bringen zahlreiche Unternehmen unverschuldet in eine prekäre Situation“, so Genth weiter.

Der Handel unterstütze die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, auf der anderen Seite müssten die unter den Schließungen leidenden Unternehmen aber wirksam unterstützt werden, um diese Zeit überstehen zu können.

Genth: „Die Politik muss jetzt zu den wirtschaftlichen Folgen und den eigenen Versprechen stehen. Wegducken und Aussitzen geht nicht.“

Erschwerend hinzugekommen war im Dezember 2020 das Verbot von Click & Collect-Angeboten in vielen Bundesländern. Deshalb hatte der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel bereits am 13. Dezember vergangenen Jahres eine Aufhebung des Verbots gefordert. In einem damaligen Statement des Verbands hieß es, dass die Abholung zuvor online oder telefonisch bestellter Waren essenziell wäre, um das Überleben des Einzelhandels in Zeiten der Coronapandemie zu sichern. Seit dem 11. Januar 2021 ist das Click & Collect-Verfahren nun in allen Bundesländern wieder erlaubt, sofern die geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Der bevh begrüßt diese Entscheidung, wünscht sich jedoch weitere Maßnahmen, wie Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, in einem Statement gegenüber LOGISTIK HEUTE bekräftigte:

„Lange hat es gedauert, aber wir sind froh, dass nun endlich alle Bundesländer unserer Forderung nach kontaktloser Übergabe von Waren per Click & Collect aus den Läden heraus erlauben. Um die wirtschaftlichen Folgen etwas abfedern zu können, wäre ein weiteres wichtiges Signal die Sondererlaubnis für eine Arbeit an Sonn- und Feiertagen während der Lockdown-Phase im Handel und für seine Dienstleister.“

Die geforderte Sondererlaubnis für Sonn- und Feiertagsarbeit in den Logistikzentren des Handels könnte aus Sicht des bevh dazu beitragen, die logistischen Abläufe hinter dem Warenhandel zu entzerren und Lieferdienste zu entlasten.

Als weiteren positiven Schritt sieht man seitens des Handelsverbands Bayern die ab 18. Januar 2021 in Bayern geltende Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Aus Sicht von Bernd Ohlmann, dem Geschäftsführer des Verbands, sei dies der nächste logische Schritt und eine Möglichkeit den Einzelhandel wieder zu öffnen, sagte Ohlmann am 12. Januar der Süddeutschen Zeitung gegenüber.

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