Handel: Bundeskartellamt gibt Übernahme von 58 Real-Standorten frei
Das Bundeskartellamt hat am 2. März die Übernahme von 58 weiteren Real-Standorten durch die Real Beteiligungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main, von der SCP Retail Operations S.à r.l., Luxemburg, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die Übernahme der Standorte solle im Wege eines sogenannten „Management-Buy-outs“ unter Beteiligung des Finanzinvestors Dr. Tischendorf erfolgen, geht aus der Mitteilung der Wettbewerbshüter hervor. Danach sollen die Standorte von einem Team von Real-Managern gemeinsam mit der Unternehmerfamilie Tischendorf unter der Marke „real“ weitergeführt werden, wie es hieß. Insgesamt sind den Angaben zufolge in den 58 Filialen circa 5.000 Mitarbeiter beschäftigt.
„Auch eine Chance für den Wettbewerb"
Es sei eine gute Nachricht, „dass der Bestand von weiteren 58 Real-Standorten gesichert ist“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. „Die Standorte sollen unter Beteiligung des bisherigen Managements unter der real-Flagge weiterlaufen. Neben der Planungssicherheit für die Beschäftigten ist damit auch eine Chance für den Wettbewerb verbunden. Die Marke real bleibt für den Vertrieb auf der Großfläche erhalten und könnte dort weiterhin gewisse Impulse setzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von dem Weiterbetrieb der Standorte, weil ihre Auswahl vor Ort erhalten bleibt.“
Diese jetzige Freigabe betrifft laut dem Bundeskartellamt ausschließlich die fusionskontrollrechtliche Seite des Vorhabens. Eine kartellrechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen, die das Unternehmen hinsichtlich der zukünftigen Warenbeschaffung trifft, sei in dem vorliegenden Verfahren noch nicht erfolgt.
Zum Hintergrund: Der Investor SCP, der von dem russischen Investmentunternehmen Sistema kontrolliert wird, hatte die gesamten ehemals 276 Real-Standorte von der Metro erworben und in den vergangenen zwei Jahren vor allem an Kaufland, Edeka und Globus weiterveräußert. Das Bundeskartellamt führte hinsichtlich des Erwerbs durch Edeka und Kaufland den Angaben zufolge umfangreiche Ermittlungen zur Absatz- und Beschaffungsseite durch. Wettbewerbliche Bedenken wurden laut den Wettbewerbshütern für mehrere regionale Absatzmärkte festgestellt, sodass nur ein Teil der Standorte übernommen werden durfte.
Auf der Beschaffungsseite, also dem Verhältnis des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu seinen Lieferanten, hat das Bundeskartellamt die Übernahmen von Standorten durch Edeka und Kaufland mit der Auflage verbunden, dass Standorte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 200 Millionen Euro an mittelständische LEH-Unternehmen veräußert werden. Der Erwerb eines Standortpakets durch Globus sei wettbewerblich unproblematisch gewesen. „Weitere Erwerbe von Real-Standorten durch Kaufland beziehungsweise Edeka in den vergangenen zwölf Monaten konnten innerhalb der Monatsfrist freigegeben werden, nachdem die Unternehmen sich hier auf von vornherein wettbewerblich unkritische Standorte beschränkt hatten“, so das Bundeskartellamt weiter.
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