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Gesetze: Energieaudits werden 2015 für Großunternehmen verpflichtend

Sanktionen von bis zu 50.000 Euro bei Nichterfüllung.
Die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes setzt die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. (Symbolbild: Europäische Kommission)
Die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes setzt die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. (Symbolbild: Europäische Kommission)
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Seit Ende April 2015 sind weitere Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Das EDL-G setzt die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie um und verpflichtet damit bundesweit mehr als 50.000 Unternehmen ein Energieaudit durchzuführen. Das teilt einer der Audit-Anbieter EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart, mit. Betroffen seien Firmen aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Auditpflicht alle vier Jahre

Alle Großunternehmen, die nach EU-Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen sind, müssen somit bis zum Stichtag am 5. Dezember 2015 erstmals ein Audit vorlegen - danach alle vier Jahre. Bei Nichterfüllung der Auditpflicht können Sanktionen von bis zu 50.000 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle verhängt werden.

Erleichterung bei mehreren Standorten

Befreit sind von einem Energieaudit nur Firmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach Eco-Management and Audit Scheme (EMA) eingeführt haben. Außerdem gibt es eine zusätzliche Erleichterung für Unternehmen mit mehreren Standorten. Sie können sogenannte Multi-Site-Verfahren anwenden, bei denen von den Standorten Cluster gebildet werden.

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