Gefahrgut: Sicher gelagert
Der VDI - Verein Deutscher Ingenieure e. V. hat bekannt gegeben, dass in der Richtlinienreihe VDI 3975 zur „Lagerung von Gefahrstoffen“ das Blatt 3 „Betreiben von Gefahrstofflagern“ erschienen ist. Es richte sich vor allem an die Handels- und Chemiebranche, Logistikdienstleister, Verbände und Behörden sowie Betreiber und Planer richtet. Die Richtlinie VDI 3975 Blatt 3 beschreibt laut VDI diePhasen der Errichtung und des Betriebs eines Gefahrstofflagers. Dementsprechend werde hier der Begriff „Betreiben“ sehr weit gefasst: Er beinhalte neben dem eigentlichen Betrieb des Lagers auch dessen Errichtung auf Basis der erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse sowie die eventuelle spätere Änderung, Erweiterung und Stilllegung des Gefahrstofflagers.
Wer ist verantwortlich?
Unter „Betreiben“ werden alle Festlegungen und Maßnahmen verstanden, die zum gesicherten Funktionsablauf eines Lagerbetriebes gehören. Hierunter vor allem organisatorische Festlegungen, wie die Aufbauorganisation von verantwortlichen Personen, die Ablauforganisation der Warenkontrolle und des Warendurchlaufs und die Betriebsorganisation, die insbesondere die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter regelt. Soweit für die organisatorischen Abläufe technische Einrichtungen (wie IT-Systeme oder automatische Kontrollen) mit herangezogen werden, sei ihre Funktion für das Betreiben ebenfalls dargelegt.
Bauliche Veränderungen
Bei Änderungen oder Erweiterungen in einem Gefahrstofflager trägt die Anwendung der Richtlinie dazu bei, Konsequenzen und Umfang richtig einzuschätzen und auch genehmigungsrechtlich die notwendigen Schritte einzuleiten, teilt der VDI mit. Erforderliche Maßnahmen sind für wesentliche Veränderungen des baulichen Bestands oder der Nutzung ebenso aufgeführt wie zur Aufgabe des Lagerbetriebs und der Beseitigung der Lageranlage (Abriss und gefahrlose Entsorgung).
Rechtsvorschriften und Umweltschutz
In der Richtlinie findet sich außerdem eine Zusammenstellung der wesentlichen Aufgaben und Pflichten, soweit sie dem Betreiber eines Gefahrstofflagers auferlegt sind – sei es, dass sich diese Vorgaben aus Rechtsvorschriften ableiten lassen oder sich aus eigenen unternehmerischen Festlegungen (Unternehmensphilosophie) ergeben. Weiterhin werden die geeigneten Maßnahmen zum Schutz von Personen sowie der Umwelt beschrieben, die zu generieren, umzusetzen und ständig zu aktualisieren sind.
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