Werbung
Werbung

Gefahrgut: 2025 bringt neue Vorschriften für den Batterietransport

Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien legen detailliertere Vorgaben zur Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation fest.

Für die Umsetzung der neuen Gefahrgut-Vorschriften bietet die Dekra ein bundesweites Expertennetzwerk von Gefahrgutbeauftragten. (Bild: Dekra)
Für die Umsetzung der neuen Gefahrgut-Vorschriften bietet die Dekra ein bundesweites Expertennetzwerk von Gefahrgutbeauftragten. (Bild: Dekra)
Werbung
Werbung
Therese Meitinger

Ab 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft, wie die Dekra in einer Pressemitteilung berichtet. Es werden demnach beispielsweise neue UN-Nummern für Gefahrgüter sowie neue Vorschriften für den Batterietransport eingeführt. Für das erste Halbjahr 2025 gelten Übergangsfristen. Bis auf den Lufttransport: Dort sind die meisten neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen.

Die Gefahrgutvorschriften werden regelmäßig aktualisiert, um den sich verändernden Anforderungen und Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Für 2025 treten die neuen Regelungen für die Straße (ADR), Schiene (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN) zum 1. Januar in Kraft, jedoch mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. In dieser Zeit haben Unternehmen die Möglichkeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Für bestimmte Sachverhalte können auch längere Übergangsfristen gelten.

Keine Übergangsfristen im Luftverkehr

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Luftverkehr: Dort gibt es in der Regel keine Übergangsfristen, was bedeutet, dass von Unternehmen, die gefährliche Güter im Luftverkehr befördern, die Vorschriften ab dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sofort umgesetzt werden müssen. Dies wirke sich oft auf die gesamte Logistikkette aus, da eine frühere Umsetzung der neuen Vorschriften auch für die anderen Verkehrsträger erforderlich sein könnte, um Einheitlichkeit in der Gefahrgutbeförderung sicherzustellen, so die Dekra.

Als wichtigste Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2025 nennt der Anbieter:

  • Die Einführung neuer UN-Nummern, also der vierstelligen Kennnummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern.
  • Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien. Diese Batterien stellen aufgrund ihres potenziellen Brandrisikos eine besondere Gefahr dar. Daher werden detailliertere Vorgaben zur Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation festgelegt.
  • Neue Strukturen und Vorschriften für die Beförderung von Elektrofahrzeugen.

Aber auch andere Bereiche sind betroffen. So werde seit einigen Jahren daran gearbeitet, die speziellen Anforderungen der Abfallentsorgung besser mit den Gefahrgutvorschriften zu kombinieren, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu soll es auch 2025 Anpassungen geben.

Der Änderungstext für die deutsche Ausgabe des ADR 2025 umfasst zum Beispiel 103 Seiten. Betroffene Unternehmen sollten sich daher frühzeitig darum kümmern, ob sie von Änderungen betroffen sind und Beförderungsprozesse angepasst werden müssen, so die Dekra. Nicht immer handele es sich um Verschärfungen, manche Änderungen könnten auch zu Erleichterungen führen.

Werbung
Werbung