GDL-Streik: Deutsche Bahn will gegen Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegen
Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn am Abend des 11. März erlaubt hat, will der Konzern in Berufung gehen. „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend.
Das Arbeitsgericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am heutigen Dienstag verhandelt werden.
„Es ist unsere Pflicht, im Sinne der Kundinnen und Kunden wirklich alles zu tun, um diesen oder auch mögliche spätere Streiks zu stoppen und hier eine Gerichtsentscheidung auch in der Berufungsinstanz herbeizuführen“, sagte Sprecher Stauß.
„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiterzuverfolgen“, teilte Weselsky mit.
Sollte das Gericht im Sinne der Bahn entscheiden, wäre der Arbeitskampf zwar formal gestoppt. Die Auswirkungen für die Fahrgäste blieben am Dienstag aber bestehen. Wann eine Entscheidung fällt, war am Vormittag nicht absehbar. Eine Annäherung hatte es auch vor dem Arbeitsgericht nicht gegeben. Die GDL fordert eine Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bis 2028 ohne finanzielle Einbußen. Die Bahn war bisher bereit, sich auf eine Absenkung auf 36 Stunden bei gleichem Lohn einzulassen. Einen entsprechenden Vorschlag hatten externe Vermittler in moderierten Verhandlungen als Kompromiss unterbreitet. Die Gewerkschaft lehnt das ab.
Die GDL verweist dabei auf Abschlüsse mit knapp 30 weiteren Eisenbahnunternehmen, bei denen sie ihre Forderung durchsetzen konnte. Diese Abschlüsse stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch der Branchenführer Deutsche Bahn der 35-Stunden-Woche zustimmt. Andernfalls werden die Tarifverträge bei den Wettbewerbern entsprechend angepasst.
Abschluss mit GDL sei alternativlos gewesen
Der Branchenverband Mofair, in dem die Konkurrenten der Bahn im Personenverkehr organisiert sind, wies am Montag zudem darauf hin, dass die eigenen Unternehmen angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation keine andere Wahl gehabt hätten, als sich auf die Forderungen der GDL einzulassen.
„Jeder Streiktag bedeutet für die bestreikten Unternehmen massive wirtschaftliche Schäden, die sie nur wenige Tage tragen können“, teilte Mofair mit.
Daher seien die Abschlüsse mit der GDL alternativlos gewesen. Die Wettbewerber der Bahn seien eingezwängt zwischen der Marktmacht der GDL und der fehlenden Unterstützung der Auftraggeber, betonte der Verband. Die 35-Stunden-Woche sei der falsche Weg, um den Arbeitskräftemangel der Branche anzugehen. „Sie würde den vorhandenen Mangel kurz- und mittelfristig drastisch verschärfen.“
Der Streik der GDL ist bereits am Montagabend im Güterverkehr angelaufen und wurde in der Nacht auf Dienstag auf den Personenverkehr ausgeweitet.
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