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Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) hat erneut darauf hingewiesen, dass auch für Flurförderzeuge die Pflicht für wintertaugliche Bereifung gilt, wenn sie neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Allerdings bietet der Markt laut VDMA keine Winterreifen für Stapler.

Der VDMA hatte deshalb unlängst eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet und folgende Einigung erreicht: Eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, sowohl bei Luftreifen als auch bei Vollgummireifen, reiche, um die Anforderungen zu erfüllen. Das ‚M+S‘-Symbol sei dabei nicht notwendig, sofern der Reifen bauartbedingt für winterliche Verhältnisse geeignet sei, teilte der Verband mit.

Das Positionspapier sowie die Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stehen auf der VDMA-Website zum Download bereit.

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