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EU-Lieferkettengesetz: Worauf es für Unternehmen jetzt ankommt

Berater von Kloepfel Consulting fordern von der EU, über klarere Standards Unterstützung bei der Vorbereitung auf CSDDD zu geben.  

 12.11.2022, Afghanistan, Chinarak: Ein Junge, der als Bergarbeiter arbeitet, steht vor einem informellen Kohlebergwerk in Chinarak in der afghanischen Provinz Baghlan. Lieferkettengesetzgebung zielt unter anderem darauf ab, Kinderarbeit entlang internationaler Lieferketten zu unterbinden. (Foto: Oliver Weiken/dpa)
12.11.2022, Afghanistan, Chinarak: Ein Junge, der als Bergarbeiter arbeitet, steht vor einem informellen Kohlebergwerk in Chinarak in der afghanischen Provinz Baghlan. Lieferkettengesetzgebung zielt unter anderem darauf ab, Kinderarbeit entlang internationaler Lieferketten zu unterbinden. (Foto: Oliver Weiken/dpa)
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Therese Meitinger

Um Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen durch das europäische Lieferkettengesetz zu verhindern, fordern Experten der auf Lieferketten spezialisierten Kloepfel Consulting klarere Standards zur Einhaltung der Vorgaben, so eine Pressemitteilung vom 18. März. Zudem verlangen sie darin einen Abbau von Bürokratie und eine verstärkte Digitalisierung sowohl auf EU-Ebene als auch innerhalb der Unternehmen. "EU-Lieferkettengesetz" ist die informelle Bezeichnung für die geplante Coporate Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union.

Das geplante EU-Gesetz sollte ursprünglich bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro Anwendung finden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wurden in der Fassung, der die EU-Staaten im Länderrat am 15. März mehrheitlich zustimmten (Deutschland enthielt sich), diese Grenzwerte angehoben: Auf 1.000 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Indirekt betroffen wären Kloepfel zufolge auch kleinere Betriebe, weil größere Unternehmen ihre Pflichten an diese weitergeben werden. Doch es fehlten aufseiten der EU und bei den Unterhemen geeignete Standards, um das europäische Liefergesetz umzusetzen, kritisieren die Berater.

 „Die Ziele des Lieferkettengesetzes sind richtig, sie müssen aber auch im internationalen Wettbewerb umsetzbar sein“, sagt Alexander Hornikel, Country Manager Kloepfel Consulting Deutschland.

Während beispielsweise chinesische und indische Unternehmen die vorgegebenen Menschenrechts- und Umweltstandards nicht derart einhalten müssten, würden die europäische Unternehmen durch das deutsche und europäische Lieferkettengesetz sowie der damit verbundenen Bürokratie im globalen Wettbewerb ausgebremst, so Hornikel weiter.

Wettbewerbsnachteile vermeiden

Daher müssen nach Überzeugung der Kloepfel-Berater auf EU-Ebene schlanke Regelungen und einheitliche Standards für Unternehmen gefunden werden, mit denen diese ihre Lieferketten effizient auf Verstöße gegen die Menschenrechte und den Umweltschutz überwachen können, ohne zu sehr belastet zu werden. „Ebenso braucht es klare Vorgaben für die Gegenmaßnahmen, die die Firmen ergreifen müssen, um gegen Verstöße vorzugehen“, sagt Theodor Uljanov, Partner bei Kloepfel Consulting.

Das entsprechende Risikomanagement für die Überwachung der Menschenrechte und der Umweltstandards entlang der Lieferkette sowie die Ergreifung von Gegenmaßnahmen bei Verstößen ließen sich durch digitale Lösungen verschiedener Nachhaltigkeitsplattformen wie IntegrityNext, Osapiens oder Prewave umsetzen, heißt es vonseiten der Beratung. Diese Plattformen sondieren beispielsweise die Sozialen Medien, um aufkeimende Unruhen selbst in abgelegenen Regionen sichtbar zu machen“ Diese Tools müssten durch finanzielle Förderungen der EU flächendecken eingeführt werden, so die Beratung.

EU soll digitale Schnittstellen schaffen

Darüber hinaus sollte die EU Kloepfel-Angaben zufolge bestrebt sein, Schnittstellen auszubauen, die es den Unternehmen erleichtern, die erforderlichen Daten effizient an die entsprechenden EU-Behörden zu übermitteln.

Des Weiteren müssten die Berichtspflichten deutlich reduziert werden, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen zu minimieren, positioniert sich der Anbieter. Außerdem brauche es Ausnahmen für KMU, denen die Kapazitäten für umfangreiche Due-Diligence-Verfahren in ihren Lieferketten fehlen.

Darüber hinaus sollte die EU umfangreiche Ressourcen wie Leitfäden und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, um die Unternehmen bei der Implementierung eines Risikomanagements zur Einhaltung der Lieferkettengesetzes zu unterstützen.

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