EU-Leitfaden: Zwangsarbeit effektiv bekämpfen

Der Leitfaden erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über relevante regulatorische Instrumente.

Wie können EU-Unternehmen Zwangsarbeit aus ihren Lieferketten verbannen? (Foto: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Wie können EU-Unternehmen Zwangsarbeit aus ihren Lieferketten verbannen? (Foto: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Therese Meitinger

Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben am 13. Juli einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen. Er soll die Unternehmen laut einer Pressemitteilung dabei unterstützen, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen.

Der Leitfaden erläutert nach EU-Angaben die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind. Die Förderung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten versteht die EU nach Eigenaussage als eine der Säulen ihrer jüngsten Handelsstrategie. Der Leitfaden soll nach ihrer Ansicht zur Umsetzung der Strategie beitragen, indem er Unternehmen in der EU dabei helfe, vorab die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und so die Zeit bis zur Einführung einer Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung zu überbrücken.

Für kommende CSR-Gesetzgebung rechtzeitig vorbereiten

Diese kommende Gesetzgebung soll der Mitteilung zufolge eine verpflichtende Sorgfaltspflicht einführen, die EU-Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Vorbehaltlich der anstehenden Folgenabschätzung wird dies laut EU wirksame Maßnahmen und Durchsetzungsmechanismen beinhalten, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit keinen Platz in den Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen findet.

Der Leitfaden setzt laut der Mitteilung auch eine Reihe der Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte um. Zu diesen Prioritäten gehören die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Förderung international anerkannter Sorgfaltspflichtstandards.