EU-Kommission: Notfallplan soll Verkehrssektor in Krisenzeiten stärken
Am 23. Mai hat die EU-Kommission einen Notfallplan für den Verkehrssektor angenommen, um dessen Resilienz in Krisenzeiten zu stärken. Der Plan stützt sich einer Mitteilung zufolge insbesondere auf die Lehren aus der Covid-19-Pandemie und soll auch den Herausforderungen Rechnung tragen, vor denen der EU-Verkehrssektor seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steht.
Der Notfallplan umfasst zehn Aktionsbereiche, die als Hilfestellung für die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Einführung von Krisenreaktionsmaßnahmen dienen sollen. Darin wird der EU-Kommission zufolge hervorgehoben, wie wichtig es unter anderem ist, ein Minimum an Verkehrsverbindungen und Schutz für die Fahrgäste zu gewährleisten sowie die Cyberabwehrfähigkeit zu stärken und die Resilienz zu testen. Außerdem werde die Bedeutung des Grundsatzes der „Green Lanes“ aufgezeigt, damit Güter an Grenzen in weniger als 15 Minuten abgefertigt werden können und die Rolle des Netzes der Kontaktstellen in den nationalen Verkehrsbehörden gestärkt, so die EU-Kommission. Beides habe sich sowohl während der Coronapandemie als auch in der derzeitigen, durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Krise als äußerst hilfreich erwiesen.
Die zehn von der EU definierten Aktionsbereiche sind:
- Das EU-Verkehrsrecht krisentauglich machen
- Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung für den Verkehrssektor
- Gewährleistung des freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs
- Steuerung von Flüchtlingsströmen sowie Rückführung gestrandeter Fahrgäste und Beschäftigter des Verkehrssektors
- Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verbindungen und Fahrgastschutz
- Austausch verkehrsbezogener Informationen
- Stärkung der verkehrspolitischen Koordinierung
- Stärkung der Cybersicherheit
- Verkehrsnotfallübungen
- Zusammenarbeit mit internationalen Partnern
Als wichtige Lehre aus der Pandemie nennt die EU-Kommission, dass die Krisenreaktionsmaßnahmen unbedingt koordiniert werden sollten, um beispielsweise zu vermeiden, dass – anders als zu Beginn der Pandemie – Lkw und ihre Fahrer mit lebensnotwendigen Gütern an Grenzen festsitzen. Der Notfallplan für den Verkehrssektor sieht demnach Leitprinzipien vor, die sicherstellen sollen, dass Krisenreaktionsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Verträgen verhältnismäßig, transparent und diskriminierungsfrei sind und dass sie geeignet sind, ein auch weiterhin reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten.
Getreideexporte aus der Ukraine absichern
Die Kommission und die Mitgliedstaaten kündigten an, mithilfe dieses Notfallplans Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Verkehrssektor treffen zu wollen. Die Kommission will demnach die Mitgliedstaaten unterstützen und die Stärkung der Krisenvorsorge in Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen steuern, indem sie das Netz der nationalen Verkehrskontaktstellen koordiniert und regelmäßig Gespräche mit internationalen Partnern und Interessenträgern führt. Um auf unmittelbare Herausforderungen zu reagieren und sicherzustellen, dass die Ukraine nicht nur Getreide exportieren, sondern auch die benötigten Güter – von humanitärer Hilfe bis hin zu Futter- und Düngemitteln – einführen kann, will die Kommission das Netz der Kontaktstellen und die Plattform für die Vermittlung von Kontakten der Solidaritätskorridore koordinieren.
Die Kommissarin für Verkehr Adina Vălean sagte am 23. Mai:
„Der heute vorgestellte Notfallplan, der vor allem auf den Erkenntnissen und Initiativen während der COVID-19-Pandemie basiert, schafft einen robusten Rahmen für einen krisensicheren und widerstandsfähigen EU-Verkehrssektor. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Plan die Verkehrsresilienz entscheidend voranbringen wird, da sich viele seiner Instrumente bereits im Zuge der Hilfe für die Ukraine als wesentlich erwiesen haben – einschließlich der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine, über die die Ukraine nun ihr Getreide ausführen kann.“
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