Werbung
Werbung

ESG: EU-Parlament votiert für verschärftes Lieferkettengesetz

Der Entwurf, für den die Europaabgeordneten mehrheitlich votierten, geht deutlich über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus.

Das geplante EU-Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen für die Wahrung von Menschenrechten entlang der Lieferkette in die Pflicht. (Symbolbild: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Das geplante EU-Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen für die Wahrung von Menschenrechten entlang der Lieferkette in die Pflicht. (Symbolbild: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Werbung
Werbung
Therese Meitinger

Am 1. Juni hat das EU-Parlament über den Entwurf eines EU-Lieferkettengesetzes abgestimmt. Dabei beschlossen die Abgeordneten mit einer Mehrheit von 366 Ja-Stimmen zu 225 Nein-Stimmen (38 Enthaltungen) eine Version, die über den Vorschlag der EU-Kommission hinausgeht. Zur Wahrung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten nimmt der aktuelle Gesetzesentwurf bereits Unternehmen mit Sitz in der EU in die Pflicht, die mehr als 250 Angestellte haben und einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro erzielen. Die Regeln sollen dabei unabhängig von der Branchenzugehörigkeit gelten. Der Vorschlag der EU-Kommission hatte die Einstiegsschwelle noch bei 150 Millionen Jahresumsatz und 500 Mitarbeitern verortet – und den Gültigkeitsbereich bei kleineren Unternehmen auf Risikobranchen beschränkt.  

Nicht nur EU-Unternehmen betroffen

Hinzu kommt, dass in der aktuellen Version auch Firmen mit Sitz außerhalb der EU sich an die Regeln des Gesetzes halten sollen müssen, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro jährlich umsetzen und mindestens 40 Millionen Euro davon in der EU generieren. Betroffene Unternehmen sind laut dem Entwurf verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln sowie diese zu verhindern, beenden oder abzumildern. Dabei bezieht sich der Entwurf gleichermaßen auf die vor- wie auf die nachgelagerte Lieferkette, hält dazu an, die Wahrung von Menschenrechten bei Lieferanten, Vertriebspartnern, Transport- und Logistikdienstleistern sicherzustellen.

Sollte sich im nun anschließenden Trilog die Version der EU-Parlamentarier durchsetzen, sind auch nachträgliche Anpassungen im deutschen Lieferkettengesetz möglich.

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken zeigte sich in einem Pressegespräch nach der Abstimmung erfreut über deren Ausgang, sprach von einem „zentralen Baustein für eine neue Art des Wirtschaftens in Europa“, die Rücksicht auf Umwelt und Menschenrechte nehme. Die Regelung schaffe ein „Level Playing Field“ für alle beteiligten Unternehmen in der EU.

„Indem wir den Finanzsektor ebenfalls einbeziehen, sind wir ambitionierter als viele Mitgliedsstaaten“, so Wölken.

Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der ebenfalls für den Entwurf gestimmt hatte, sprach von gemischten Gefühlen. Neben der sozialen Verantwortung sehe er auch die Gefahr, dass Unternehmen zu sehr belastet würden. Er betonte den zentralen Stellenwert einer Vollharmonisierung, also einer durchgängigen Überführung in die Einzelgesetze der Mitgliedsstaaten.

„Sonst besteht die Gefahr eines Flickenteppichs“, so Voss.

Werbung
Werbung