ESG: EU-Lieferkettengesetz lässt Chancen für Klimaschutz liegen
Das EU-Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer kompletten Produktionskette durchsetzen müssen. Nach langem Ringen hat der Rat der EU am 15. März 2024 seine Zustimmung zu dem umstrittenen Gesetz gegeben. Damit hat die Regelung – trotz des Widerstands in der deutschen Bundesregierung – eine entscheidende Hürde genommen.
Prof. Dr. Julia Hartmann, Professorin für Management und Nachhaltigkeit an der EBS Universität, übt nun deutliche Kritik an der Lieferkettendirektive. In vielerlei Hinsicht seien im Verlauf der Verhandlungen entscheidende Regelungen des Lieferkettengesetzes abgeschwächt worden, so die Klimaschutzexpertin.
Hartmann nennt drei wesentliche Kritikpunkte:
„Die Gesamtzahl der von der Richtlinie erfassten EU-Unternehmen ist von circa 13.000 auf unter 5.500 gesunken. Das liegt daran, dass sie nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten soll, statt wie ursprünglich geplant ab 500 Mitarbeitenden. Zudem wurden die globalen Umsatzschwellenwerte von 150 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro angehoben. Geringere Schwellen für Hochrisikosektoren (zum Beispiel Textilindustrie, Landwirtschaft, Bergbau) sieht der Text nicht mehr vor.“
„Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah Sorgfaltspflichten sowohl für die Kunden als auch für die Lieferanten vor. Die neue Version hat den kundenseitigen Teil reduziert. Einzelne Bereiche wie die Entsorgung oder das Recycling von Produkten wurden komplett ausgeschlossen.“
„Klimaemissionen, die nicht in der eigenen Produktion, sondern bereits zuvor in der Lieferkette verursacht werden, tauchen in der neuen Version der Richtlinie nicht mehr auf. Diese machen jedoch einen Großteil der Emissionen im Herstellungsprozess aus. Damit geht ein großer Hebel zur Reduktion von Klimagasen verloren: Haben Unternehmen nur die eigenen Emissionen im Blick, treffen sie unter Umständen Entscheidungen, die die Emissionen lediglich vorverlagern, aber nicht reduzieren.“
Damit wurden nach Hartmanns Ansicht wertvolle Chancen für den Umwelt- und Klimaschutz vertan:
1. Ausschluss hochriskanter Sektoren
„Das EU-Lieferkettengesetz soll jene schützen, die am anfälligsten für Verletzungen der Menschenrechte und Umweltschäden sind. Hochrisikoindustrien sind bekannt für derartige Effekte – mit ihren Sonderregelungen für sie lässt die neue Regelung ein erhebliches Verbesserungspotenzial außer Acht. Immerhin behält sich die EU das Recht vor, den Bereich Hochrisikosektoren in Zukunft anzugehen.“
2. Bürokratiebedenken
„Für schwere Umweltverschmutzung durch gefährliche Stoffe wie Quecksilber könnte ein Unternehmen nach dem deutschen Gesetz schon heute in Deutschland verklagt werden. Allerdings muss die Schuld des einkaufenden Unternehmens hierzulande nachgewiesen werden. Das dürfte – egal von welcher Fassung wir sprechen – eine Herausforderung werden. Letztendlich kommt es hier auf die künftige, nationale Implementierung der Direktive an. Folglich bietet die EU-Version eine Gelegenheit für die deutsche Regierung, die Belastung für Unternehmen sogar zu verringern. Dessen ungeachtet möchte ich darauf hinweisen, dass die Sorgfaltspflicht immer gilt.“
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