ESG-Compliance: Diese Neuerungen stehen in der Regulatorik an
Neben dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dessen erster Teil seit Anfang Januar gilt, kommen zahlreiche weitere Aktualisierungen und Erweiterungen bei Compliance-Vorschriften auf Hersteller zu. Deren Missachtung könnte schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben, unter anderem Geldstrafen, Beschlagnahmung von Waren, Verlust des Marktzugangs und Vertrauensverlust seitens der Kunden. Was der Kernpunkt der neuen Vorschriften ist und wann diese in Kraft treten, hat Magnus Piotrowski, Manager Compliance & Regulatory (Europe) bei Assent, zusammengefasst. Assent ist ein IT-Anbieter im Bereich des SCM-Nachhaltigkeitsmanagements,
REACH: Neun weitere Materialien auf der Liste gefährlicher Substanzen
Mitte Januar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) neun weitere Materialien in die Liste gefährlicher Substanzen aufgenommen. Bei der Liste handelt es sich Piotrowski zufolge um eine Kandidatenliste, das heißt Unternehmen ist die Verwendung dieser Substanzen nicht untersagt. Hersteller sind demnach allerdings verpflichtet, bei einer Konzentration der jeweiligen Substanz ab 0,1 Prozent im Produkt den Kunden und Konsumenten Hinweise zu einer gefahrlosen Nutzung zu geben.
Des Weiteren wird im Februar 2023 nach Unternehmensangaben der Vorschlag zum erweiternden Verbot von Perfluorcarbonsäuren (PFAS) in der EU mittels REACH („Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) erwartet. Weitere Verbote des Einsatzes aller Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen weltweit seien ebenfalls geplant oder in Arbeit, sagt Piotrowski.
Überarbeitung der RoHS-Richtlinie
Die EU-RoHS-Richtlinie („Restriction of Hazardous Substances“) wird gegenwärtig einer Überarbeitung unterzogen, wodurch die Richtlinie zu einer Verordnung erhoben werden könnte. Diese Neuerung würde Unternehmen Piotrowski zufolge vor Herausforderungen stellen, denn im Gegensatz zu Richtlinien sind Verordnungen Gesetz in allen EU-Mitgliedsstaaten und werden einheitlich umgesetzt. Assent erwartet außerdem, dass die EU-RoHS-Richtlinie bald um den häufig eigesetzten Flammhemmer Tetrabrombisphenol A (TBBPA) erweitert wird. Das werde unter anderem die Hersteller betreffen, die Elektro- und Elektronikgeräte benutzen, heißt es.
EU-Richtlinie zur Zwangsarbeit
Die EU-Richtlinie, die den Import, den Export sowie die Verfügbarmachung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten innerhalb der EU untersagt, wird laut Piotrowski voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Gleichwohl sollten Unternehmen ihm zufolge noch 2023 mit der Anpassung an die Richtlinie anfangen, weil sie einen umfassenden Aufwand erfordern wird. Unternehmen müssen unter anderem stärkere Beziehungen zu ihren Zulieferern aufbauen und Datensammlungsprozesse bezüglich Zwangsarbeit entwickeln. Außerdem werden Hersteller aufgefordert, eine Methode zur Identifizierung und Schließung von Datenlücken zu schaffen. Eine Orientierung, welche Erwartungen Unternehmen umsetzen müssen, gibt der US U“yghur Forced Labor Prevention Act“ (UFLPA), welcher 2022 in Kraft getreten ist. Jedoch werde ist der EU- Vorschlag deutlich weiterreichender, prognostiziert Piotrowski.
Erweiterte Ökodesign-Verordnung ESPR
Im März 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf zu einer erweiterten Ökodesign-Verordnung unter dem Kürzel ESPR („Ecodesign for Sustainable Products Regulation“). Der Rahmenplan wird Piotrowski zufolge Anforderungen unter anderem an den CO2- und ökologischen Fußabdruck, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie Recycling stellen. Die Anforderungen durch ESPR seien breit und erste Vorbereitungen darauf sollten schon bald beginnen, da die ESPR die anderen vorgestellten Anforderungen aus REACH/PFAS, RoHS, Soziale Aspekte der Lieferkette/Verhinderung von Zwangsarbeit und Ökodesign zusammenführen wird, heißt es vonseiten Assent. Das Ziel sei der digitale Produktpass.
Zahlreiche weitere Änderungen in Vorbereitung
Dies ist laut Piotrowski aber lediglich eine Auswahl der Richtlinien bzw. Initiativen, die in diesem Jahr voraussichtlich erlassen bzw. aktualisiert werden. Weitere Beispiele sind ihm zufolge: Die „Verordnung zur Überprüfung toxischer Chemikalien“ (TSCA) oder das „Customs Trade Partnership Against Terrorism“ (CTPAT) oder die gesamte Welt der nachhaltigen Berichtserstattung unter der „Corporate Sustainability Reporting Richtline“ (CSRD). Zudem tritt ab Januar 2024 die zweite Stufe des Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) in Kraft und parallel arbeitet die EU am Europäischen Gegenstück – der „Corporate Sustainability Due Diligence Richtline“ (CS3D).
Angesichts all dieser Entwicklungen sollten Unternehmen und deren Verantwortliche sicherstellen, dass bestehende Compliance-Systeme existierende Anforderungen effektiv umsetzten und den aktuellen Stand widerspiegelten, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, so Piotrowski.
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