Entsorgungslogistik: Bundeskartellamt verbietet Fusion von Remondis und DSD

Wettbewerbshüter schieben Zusammenschlussvorhaben einen Riegel vor.

Sortieranlage für Kunststoffverpackungen: Das Bundeskartellamt hat die Fusion Remondis/DSD untersagt. (Foto: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH)
Sortieranlage für Kunststoffverpackungen: Das Bundeskartellamt hat die Fusion Remondis/DSD untersagt. (Foto: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH)
Matthias Pieringer

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Entsorgungsunternehmens Remondis SE & Co. KG, sämtliche Anteile am dualen System DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu erwerben, untersagt. Diese Entscheidung teilte die deutsche Wettbewerbsbehörde am 11. Juli in Bonn mit.

Bundeskartellamt sieht erhebliche Behinderung des Wettbewerbs

Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Darüber hinaus kommen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.“

Mitte April hatte das Bundeskartellamt die Zusammenschlussbeteiligten bereits informiert, dass es das Vorhaben kritisch sieht. Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.