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E-Commerce: Modehändler Shein wehrt sich gegen Vorwürfe von Verbraucherschützern

(dpa) Shein war als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des Digital Services Act der Europäischen Union benannt worden.

Die Website von Shein ist auf einem Laptop zu sehen. Verbraucherschützer nehmen den Online-Händler Shein wegen aus ihrer Sicht unzulässigen Geschäftspraktiken ins Visier. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Die Website von Shein ist auf einem Laptop zu sehen. Verbraucherschützer nehmen den Online-Händler Shein wegen aus ihrer Sicht unzulässigen Geschäftspraktiken ins Visier. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
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Matthias Pieringer

Der Onlinehändler Shein wehrt sich gegen den Vorwurf deutscher Verbraucherschützer, mit unzulässigen Geschäftspraktiken gegen EU-Recht zu verstoßen. Shein sei bestrebt, „allen seinen Kunden ein größtmöglich sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten“, teilte das Unternehmen mit Sitz in Singapur auf Anfrage mit.

Der Onlinehändler wies am Dienstag in Brüssel zudem darauf hin, dass er sich in einem mehrmonatigen Austausch mit der EU-Kommission befinde. Shein war am Freitag als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des EU-Digitalgesetzes (Digital Services Act) benannt worden; für solche Plattformen gelten besonders strenge Vorgaben.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte die Plattform abgemahnt und das am Montag öffentlich gemacht. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ erscheint.

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