Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat am 4. Oktober 2021 die Forderung nach einer Paketversandsteuer gestellt. Das geht aus einer Pressemeldung hervor. Die Abgabe solle umsatzabhängig sein und vor allem die Pandemiefolgen für die Innenstädte – etwa Insolvenzen und Geschäftsaufgaben – abfedern, sagte DStGB-Geschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.
„Die Pandemie hat Handel und Gastronomie hart getroffen. Wir müssen davon ausgehen, dass sehr viele Geschäfte bundesweit schließen beziehungsweise nicht wieder öffnen werden. Allein das bedeutet einen Verlust von unzähligen Arbeitsplätzen. Gewinner ist der Onlinehandel, der 2020 seinen Umsatz auf über 72 Milliarden Euro steigern konnte“, so Landsberg weiter.
Insbesondere große Onlinehändler würden darüber hinaus die Infrastruktur der Städte für Lieferungen und logistische Abwicklung nutzen, aber in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, erläuterte der Verbands-Geschäftsführer. Wie Landsberg ausführte, könnten über eine Paketversandsteuer eine oder anderthalb Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Das Geld solle vor allem in die Weiterentwicklung und den Ausbau von City-Infrastrukturen fließen, wie DStGB-Präsident Ralph Spiegler betonte:
„Wir brauchen mehr Erlebnisräume, Handwerk, Kunst, Kultur, Wohnraum, aber im Hinblick auf die notwendigen Klimaschutzanpassungen auch mehr Grün und mehr Blau, um die Aufenthaltsqualität in heißen Sommern zu verbessern. Dieser Prozess muss jetzt beginnen. Vor Ort müssen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Immobilieneigentümer und die Kommunalpolitik den Zukunftsentwurf gestalten. Das wird sicherlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen. Aber dafür braucht es Geld und professionelle Hilfe, zum Beispiel durch einen City-Manager.“
Der DStGB forderte Bund und Länder deshalb auf, die finanziellen Weichen für einen Umbau der Innenstädte und Ortskerne zu stellen.
„Die notwendigen Maßnahmen werden erhebliche zusätzliche Finanzmittel erfordern. Wir fordern deshalb eine Paketversandsteuer, um die großen Onlineplattformen an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen“, so Spiegler weiter.
Dem Vorstoß des DStGB widersprach der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) in einer Stellungnahme vom 5. Oktober. Frank Düssler, Sprecher des Verbands für Innenstadtthemen, sagte:
„Eine an den Umsätzen orientierte Paketsteuer ist der hilflose Versuch, jetzt Eintrittspreise für das 'Museumsdorf Innenstadt‘ zu fordern. Damit will der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine vorneherein europarechtswidrige Abgabe einführen: Umsatzsteuer darf nur im Rahmen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU erhoben werden. Die Idee erinnert daher an den katastrophalen Versuch, in Deutschland eine Autobahnmaut umzusetzen.“
Bereits im Januar dieses Jahres hatte der bevh einer Paketabgabe im Rahmen einer Pressekonferenz eine klare Absage erteilt. Der bevh-Präsident Gero Furchheim sagte damals, dass Investitionen eher in innovative Konzepte fließen sollten, statt in Restauration. Aus Sicht des bevh dürften nicht jene Händler über eine Abgabe unterstützt werden, die Innovationen versäumten, indem sie gänzlich auf den Onlinehändel oder Instrumente wie Click&Collect verzichten.
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