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E-Commerce: Bundeswirtschaftsminister Habeck will Umgang mit Temu und Shein regeln

(dpa) Der Grünen-Politiker will im Rahmen des „Aktionsplans E-Commerce“ unter anderem die 150-Euro-Zollgrenze abschaffen.

Bundeswirtschaftsminister Habeck will schärfer gegen Plattformen wie Temu und Shein vorgehen, wenn diese Regeln in der EU verletzen. (Foto: Hannes P. Albert/dpa)
Bundeswirtschaftsminister Habeck will schärfer gegen Plattformen wie Temu und Shein vorgehen, wenn diese Regeln in der EU verletzen. (Foto: Hannes P. Albert/dpa)
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Sandra Lehmann

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will asiatische Shopping-Portale wie Temu und Shein schärfer kontrollieren und die 150-Euro-Zollfreigrenze abschaffen. Das geht aus einem „Aktionsplan E-Commerce“ hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erarbeitet hat. Der Plan liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

„Wer online einkauft, muss sich auf sichere und unbedenkliche Produkte verlassen können. Giftige Substanzen gehören nicht in Kleidung oder Spielgeräte“, sagte Habeck. Deutsche und europäische Unternehmen dürften „nicht dadurch benachteiligt werden, dass andere die geltenden Regeln umgehen“.

Der Aktionsplan sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden und des Zolls vor. Diese sollen demnach koordinierte Kontrollen durchführen. Das Ministerium spricht sich außerdem dafür aus, die Befugnisse der Behörden auszuweiten. So sollen diese direkt Maßnahmen gegen Onlinehandelsplattformen ergreifen können. Die Abschaffung der Zollfreigrenze solle „zügig und bürokratiearm erfolgen“. Die asiatischen Onlineplattformen nutzen vor allem Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden.

Verstöße sollen digital dokumentiert und gesammelt werden

Von der EU-Kommission fordert Habeck, Daten über Verstöße der Portale in einem „Data Hub“ zu sammeln. So könnte Fehlverhalten aufgedeckt und sanktioniert werden. Dabei sollten Testkäufe durch die EU-Kommission durchgeführt werden, um herauszufinden, ob Rechtsverstöße systematisch und über die Zeit unverändert vorkommen. „Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten“, heißt es. Weiter will das Ministerium die Hersteller verpflichten, Informationen zu Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz im digitalen Produktpass zu hinterlegen.

Zunehmend Mängel festgestellt

Die Behörden stellten bei Drittstaaten-Produkten, die in die EU verschickt werden, zunehmend Mängel und Verstöße gegen Vorgaben fest, erklärte das BMWK. Dies gelte insbesondere für Anbieter wie Temu und Shein. Um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Rechtsverstöße zu ahnden, müsse die Einhaltung konsequent durchgesetzt werden.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) begrüßt die Vorschläge des BMWK ausdrücklich uns mahnt zu raschem Handeln.

„Europa verfügt bereits über umfassende Regeln für fairen Wettbewerb. In zahlreichen Gesprächen mit der Politik haben wir daher eine konsequente Umsetzung gefordert. Wenn wir effektivere Kontrollen und eine Absenkung der Zollfreigrenze wollen, brauchen wir mehr Manpower in den Marktüberwachungsbehörden, an den Zollgrenzen, und mehr Digitalisierung. Wir erwarten als nächsten Schritt, dass die EU-Kommission in einem bereits erwarteten Kommuniqué auf die Vorschläge eingeht“, kommentiert Daniela Bleimeier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh, den Vorstoß der Politik.

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