E-Commerce: Belgien startet digitale Zollplattform

BE-GATE soll grenzüberschreitenden Onlinehandel vereinfachen.

Werner Rens, Head of Marketing Department, Belgium Customs and Excise, stellte BE-GATE anlässlich der transport logistic in München vor. (Foto: Sandra Lehmann)
Werner Rens, Head of Marketing Department, Belgium Customs and Excise, stellte BE-GATE anlässlich der transport logistic in München vor. (Foto: Sandra Lehmann)
Sandra Lehmann

Belgien hat am 6. Juni die digitale Zollplattform „BE-GATE“ gelauncht. Das gaben die beteiligten Partner – der Hafen Antwerpen, der Flughafen Lüttich, der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen Belgien, der Flughafen Belgien sowie der Hafen Zeebrügge – in einer Pressekonferenz anlässlich der transport logistic bekannt.

Schnellere Zollabwicklung

Das speziell für den Wachstumsmarkt E-Commerce entwickelte Portal soll nach Angaben der Unternehmen einer schnelleren und effizienteren Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Warenverkehr dienen. BE-GATE sei auf Initiative des Belgium Custom an Exercise Department entstanden, das zum Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen gehört.

Für große Datenmengen

Das kostenfreie Zollportal ist der Belgischen Zollbehörde zufolge für die Verarbeitung großer Datenmengen ausgelegt und garantiert eine rasche Bearbeitung der Zollanträge. Über ein offiziell zugelassenes Formular könne dabei eine hohe Anzahl von Ankunftsmeldungen gleichzeitig übermittelt werden.

Niedriger Warenwert berücksichtigt

Bei Sendungen bis zu 22 Euro Wert dient das Formular laut Zollamt zugleich als Anmeldung zum freien Warenverkehr. Für alle anderen Sendungen ist eine zusätzliche Erklärung in der belgischen Zoll-Softwarelösung PLFA (Paperless Douances et Accises) notwendig.

Darüber hinaus erhielten Händler über das Tool automatisch eine Information, wenn ihre Sendungen zur Zollkonrolle ausgewählt wurden. Alle anderen Sendungen würden direkt freigegeben. Zudem gibt die Softwarelösung laut Belgischer Zollbehörde anhand hinterlegter Kriterien eine Empfehlung zur konkreten Bestimmung des Zollwerts, sofern dieser nicht durch eine alternative Methode ermittelt werden kann.

Firmensitz in Belgien notwendig

BE-GATE, so die Zollbehörde, kann für den freien Verkehr, für die Zollagerhaltung und die endgültige Ausfuhr eingesetzt werden. Voraussetzungen seien, dass der Wirtschaftsbeteiligte über einen Firmensitz in Belgien und einen Status als Zollagent verfügt. Darüber hinaus sind ein Zwischenlager oder ein als Zollager zugelassener Ort, die Berechtigung zur Verwendung der vereinfachten Anmeldung sowie eine umfassende Gewährleistung notwendig.

„Mit BE_GATE haben wir ein effizientes und effektives Tool für den E-Commerce entwickelt, das Verzögerungen in der Lieferkette durch Intransparenz und mangelnde Kommunikation verhindert. Eine Win-win-Lösung, die auch unsere Arbeit als Zollbehörde erleichtert“, so Werner Rents, Head of Marketing Department, Belgium Customs and Excise, bei der Vorstellung der Lösung in München.