E-Commerce: Amazon stellt weltweiten Verkauf von Dash Buttons ein

Juristischer Streit in Deutschland hat laut Unternehmen nichts damit zu tun.

Statt auf physische setzt Amazon nun auf virtuelle Dash Buttons. (Quelle: Screenshot/Amazon)
Statt auf physische setzt Amazon nun auf virtuelle Dash Buttons. (Quelle: Screenshot/Amazon)
Therese Meitinger

Der Online-Händler Amazon hat zum 1. März 2019 den Verkauf der WLAN-Applikation „Dash Button“ weltweit gestoppt. Die an Klingelschilder erinnernden Bestellknöpfe ermöglichten das unkomplizierte Nachordern häufig genutzter Marken-Verbrauchsartikel wie Waschmittel, Babywindeln oder Katzenfutter mittels Knopfdruck. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) begründete das Unternehmen seinen Schritt damit, dass die Kunden mittlerweile häufiger virtuelle Ordermöglichkeiten nutzten.

Allem Anschein nach hatte der Online-Händler in den 2016 in Deutschland eingeführten physischen Dash Buttons eine Brückentechnologie gesehen: Schließlich werden diese nun durch virtuelle Dash Buttons ersetzt, die sich auf der Amazon-Website oder in einer Smartphone-App entsprechend konfigurieren lassen. In den USA besteht zudem das Angebot des „Dash Replenishment Service“, in dessen Rahmen vernetzte Haushaltsgeräte benötigte Produkte automatisiert nachbestellen. Zudem können Kunden auch per Sprachbefehl an das Assistenzsystem „Alexa“ Bestellungen auslösen.     

Der physische Dash Button war neben Deutschland und den USA auch in Japan, Großbritannien, Italien, Spanien und Frankreich erhältlich gewesen.

Brisante Vorgeschichte in Deutschland

In Deutschland hatte es die WLAN-Applikation Amazon Dash Button zuletzt im Januar in die Schlagzeilen geschafft: Das Oberlandesgericht (OLG) München gab damals in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht, die mangelnde Transparenz zu Inhalt und Preis des Bestellvorgangs moniert hatte. Auch der Hinweis auf einen zahlungspflichtigen Bestellvorgang fehle. Das OLG München sah es als erwiesen an, dass Amazon gegen Gesetze zum Onlinehandel verstoße. (LOGISTIK-HEUTE berichtete)

Gegenüber der dpa verneinte das Unternehmen nun aber, dass der Verkaufsstopp für Dash Buttons in Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland stehe. Vielmehr wolle man gegen die Entscheidung des OLG Rechtsmittel einlegen, weil man sie für innovationsfeindlich und falsch halte.