Werbung
Werbung

Drohnen: BMVI schafft neue Strukturen für die Nutzung

Der Gesetzentwurf über die Anpassung nationaler Regelungen an die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 für die unbemannte Luftfahrt liegt vor.

Ein neuer Gesetzesentwurf soll licht in die nationalen Regelungen zum Thema Drohnen bringen. (Symbolbild: Fotolia/ wip studio)
Ein neuer Gesetzesentwurf soll licht in die nationalen Regelungen zum Thema Drohnen bringen. (Symbolbild: Fotolia/ wip studio)
Werbung
Werbung

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge beschlossen, das hat das das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am selben Tag vermeldet.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Deutschland ist bekannt für seine Innovationsstärke. Hier wird die Mobilität der Zukunft gestaltet - und dazu gehören auch Drohnen. Drohnen transportieren Medikamente, Zubehör oder Pakete schnell und effizient über weite Strecken. Sie versorgen ländliche und schwer erreichbare Gebiete. Sie unterstützen Rettungskräfte, den Katastrophenschutz und die Landwirtschaft. Wir wollen die Drohnen-Technologie Made in Germany vom Labor in die Luft bringen. Deshalb fördern wir sie schon seit Jahren. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit unserem Gesetzentwurf ermöglichen wir Innovation und neue Geschäftsfelder; gleichzeitig schaffen wir ein hohes Sicherheitsniveau für die Menschen, den Luftraum und die Natur.“

Strategischer Leitfaden

Mit dem am 13. Mai 2020 von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Drohnen-Aktionsplan der Bundesregierung wurde der Pressemeldung zufolge ein strategischer Leitfaden für die Drohnenpolitik der kommenden Jahre festgelegt. Ziel sei es, den Einsatz von Drohnen – und perspektivisch auch Flugtaxis – als reguläre Verkehrsträger zu ermöglichen.

Nun folge der nächste Schritt: Mit dem vom BMVI vorgelegten Gesetzentwurf werden demnach nicht nur die derzeit bestehenden nationalen Gesetze und Verordnungen an die seit dem 31. Dezember 2020 geltenden EU-Regeln angepasst, sondern es werden zusätzliche Regelungen geschaffen, die den flächendeckenden Einsatz von Drohnen in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen. Ziel sei es, „Innovation zu fördern, Drohnen in die Praxisanwendung zu bringen und zugleich ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit beizubehalten“.

Das Gesetz enthält unter anderem folgende Regelungen für die unbemannte Luftfahrt:

  • Betriebsverbote: Die in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) enthaltenen Betriebsverbote, unter anderem zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Natur und Privatsphäre, sollen in geografische Gebiete überführt, neu bewertet und angepasst werden. So sollen zum Beispiel die An- und Abflugbereiche von Flugplätzen mit neuen Abstandsregeln in Zukunft noch stärker geschützt werden (fünf Kilometer statt 1,5 Kilometer). Dafür soll der geschützte Bereich seitlich der Start- und Landebahnen, in dem generell weniger Luftverkehr stattfindet, verkleinert werden (ein Kilometer statt 1,5 Kilometer).
  • Klare Regeln: Mit erstmals gesetzlich festgeschriebenen, klaren Ausnahmeregelungen in geografischen Gebieten für sichere Drohnenbetriebsarten sollen bürokratische Hürden abgebaut werden. Bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau soll so der regelmäßige Drohneneinsatz ermöglicht werden. Das betrifft insbesondere Drohnen der neuen „speziellen“ Betriebskategorie, die etwa zum Transport von lebenswichtigen medizinischen Gütern eingesetzt werden.
  • Ausnahmegenehmigungen: Außerdem wird auch künftig die Möglichkeit bestehen, dass Landesluftfahrtbehörden Ausnahmegenehmigungen für den Drohnenflug per Allgemeinverfügung erteilen. Zudem können künftig auch Lufträume speziell für die unbemannte Luftfahrt ausgewiesen werden.
  • Flugtaxis: Für Drohnen der „zulassungspflichtigen“ Betriebskategorie, etwa Flugtaxis, gelten die gleichen hohen Anforderungen an Technik, Betrieb und Personal wie in der bemannten Luftfahrt.
  • Ansprechpartner: Das Luftfahrt-Bundesamt wird in Zukunft zentraler Ansprechpartner für Drohnenbetreiber der „zulassungspflichtigen“ und in vielen Fällen auch der „speziellen“ Betriebskategorie sein. So werden bürokratische Hürden - insbesondere beim grenzüberschreitenden Betrieb zwischen den Bundesländern - abgebaut und die Landesluftfahrtbehörden entlastet.
  • Luftsport: Für Mitglieder von Luftsportverbänden sollen Ausnahmen von den neuen EU-Regeln geschaffen werden, da im Verbandsrahmen bereits heute eine gute Sicherheitskultur existiert. So finden beispielsweise regelmäßige Schulungen statt und Aufstiege erfolgen grundsätzlich unter fachlicher Anleitung.

Ziel ist es dem BMVI zufolge, die Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Geändert werden sollen das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrs-Ordnung, die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt.

Verkehrsmanagementsystem für Drohnen

Denn: Ob Inspektion, Vermessung oder Vermisstensuche – Drohnen sind vielseitig einsetzbar, sie erledigen viele Aufgaben schneller, automatisiert und digital. So sieht es auch Droniq, ein Joint-Venture-Unternehmen der DFS Deutsche Flugsicherung und der Deutschen Telekom AG. In Deutschland bietet Droniq laut einer Pressemitteilung von 2020 ein Verkehrsmanagementsystem für unbemannte Flugsysteme (Unmanned aircraft systems, UAS) an.

Dieses UAS Traffic Management System (UTM) zeigt den Angaben zufolge in einem kombiniertem Luftlagebild sowohl bemannten als auch unbemannten Verkehr an. Der Nutzer könne über das System seine Drohnenmission planen und prüfen, welche Genehmigungen für den Flug benötigt werden. Sobald er die Mission durchführt, wird dieser Luftraum anderen UTM-Nutzern als belegt angezeigt. Ebenso sieht er über das Webdisplay relevanten bemannten Flugverkehr, dem er ausweichen muss, so die Angaben.

Werbung
Werbung