Bundesminister Andreas Scheuer hat dem Bundeskabinett am 13. Mai den Aktionsplan der Bundesregierung für unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte vorgelegt. Ziel sei es, „den Einsatz von Drohnen – und perspektivisch auch Flugtaxis – als regulären Verkehrsträger zu ermöglichen“, heißt es in der Pressemitteilung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir wollen Drohnen – und in der Zukunft auch Flugtaxis – sicher in die Luft bringen. Drohnen transportieren zum Beispiel lebenswichtige medizinische Güter schnell dorthin, wo sie dringend benötigt werden. Anstatt im Verkehr zu stecken, fliegen sie auf kürzester Route darüber hinweg. Das ist ein großer Gewinn, auch für die Versorgung von sonst schwer erreichbaren Gebieten. Mit unserem Aktionsplan legen wir dafür das Fundament. Wir fördern den Übergang vom Labor in die Praxis. Zugleich schaffen wir neue und klare Strukturen für einen sicheren Drohnenflug. Damit sind wir bereit für den Abflug in die dritte Dimension.“
Mehr als Zukunftsvision
Thomas Jarzombek, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt: „Drohnen sind längst viel mehr als eine vage Zukunftsvision oder ein Gadget für Hobbypiloten. Die Drone-Economy ist Wachstumstreiber, schafft hochwertige Arbeitsplätze und ist ein Markt mit Zukunft. Die Bundesregierung möchte dazu beitragen, dass unbemannte Luftfahrtsysteme in Deutschland entwickelt werden und zur Anwendung kommen. Ziel der Bundesregierung ist, dass Drohnen und Flugtaxis die Labore verlassen und in die Luft gehen können. Mit dem Aktionsplan skizzieren wir dazu den Rahmen: rechtlich, gesellschaftlich, infrastrukturell und umweltbewusst.“
Der Aktionsplan der Bundesregierung
Mit dem vorgestellten Aktionsplan sollen Forschung, Entwicklung und der Übergang in die Praxisanwendung gefördert sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt werden. Zudem beinhaltet der Aktionsplan den Angaben zufolge zudem Maßnahmen zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu unbemannten Fluggeräten. Diese drei zentrale Ziele dienen dabei als Leitlinien für die Umsetzung:
- „Wir wollen Leitmarkt werden und hohe Sicherheitsstandards etablieren.“
- „Wir wollen automatisiertes und vernetztes Fliegen in die Praxis bringen“
- „Wir wollen den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt.“
Übersicht über zentrale Maßnahmen des Aktionsplans
- Neuer Rahmen für den Betrieb von Drohnen: Es wird laut BMVI eine Registrierungspflicht für alle Drohnenbetreiber sowie einen „Drohnen-Führerschein“ geben.
- Konzentrierte Detektions- und Abwehrmaßnahmen: Dabei hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Auftrag des BMVI eine Roadmap zur Drohnendetektion in Flughafennähe erarbeitet. Ziel sei es, ein Detektionssystem zu entwickeln und bei den 16 internationalen Flughäfen einzurüsten. Erste Tests mit Detektionssystemen an Flughäfen werden laut Pressemitteilung Mitte des Jahres durchgeführt.
- Starker Innovationsstandort Deutschland: Das heißt, dass das BMVI gemeinsam mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA), der DFS und in Abstimmung mit den Landesluftfahrtbehörden die Einrichtung spezifischer temporärer Testfelder unterstützen wird. Dabei sollen auch grenzüberschreitende Testfelder mit interessierten Nachbarstaaten eingerichtet werden.
- Mehr gesellschaftliche Akzeptanz: Es soll „die Angst vor dem neuen Verkehrsmittel genommen werden“, so Scheuer in der Pressekonferenz. Dafür soll auch eine Informationskampagne entwickelt werden, die über Nutzen und Gefahren von Drohnen-Anwendungen informiert und Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aufzeigt.
- Nächster Schritt: Flugtaxis für die Personenbeförderung und als möglicher Notarztzubringer in der Luftrettung. An diesem Thema will die Bundesregierung laut Pressemitteilung weiterarbeiten.
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