Digitalisierung: Bundesrat bewilligt e-Frachtbrief

Der Frachtbrief, der bislang ein Papierdokument sein musste, kann in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden.

Dass der Frachtbrief in Zukunft auch elektronisch erstellt werden kann, zahlt auf die Digitalisierung von Lieferketten ein. (Foto: ake1150 / AdobeStock)
Dass der Frachtbrief in Zukunft auch elektronisch erstellt werden kann, zahlt auf die Digitalisierung von Lieferketten ein. (Foto: ake1150 / AdobeStock)
Therese Meitinger

Am 17. September hat das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief den Bundesrat passiert. Das sogenannte „e-CMR-Protokoll“ vom 20. Februar 2008 ergänzt das „Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßengüterverkehr“ (CMR) von 1956. Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) legt es fest, dass der Frachtbrief, der bislang ein Papierdokument sein musste, in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden kann. Mit dem Gesetz tritt Deutschland dem Protokoll bei und ermöglicht seine Anwendung in Deutschland.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, sagt mit Blick auf den e-Frachtbrief:

„Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen. Im Ergebnis steht eine insgesamt effizientere und schnellere Lieferkette.“

Um die Einführung des e-Frachtbriefs in Deutschland zu erleichtern, entwickelt das BMVI nach Eigenangaben im Rahmen des Projekts Silicon Economy gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Open-Source-Anwendung, die die volldigitalisierte Logistikkette in den Mittelpunkt stellt. Zentrales Element sei dabei der elektronische Frachtbrief, so das BMVI. Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitierten von dem Open-Source-Projekt, da sie auf dessen Basis eigene Geschäftsmodelle entwickeln könnten, bei denen durch einen einheitlichen Standard Kompatibilität aber jederzeit gewährleistet sei.