CSR: Was das Lieferkettengesetz für Unternehmen bedeutet

Die Titelgeschichte der April-Ausgabe von LOGISTIK HEUTE beschäftigt sich damit, wie das geplante menschenrechtliche Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung konkret wird.

Das Lieferkettengesetz soll nach dem aktuellen Entwurf 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiten betreffen. (Foto: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Das Lieferkettengesetz soll nach dem aktuellen Entwurf 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiten betreffen. (Foto: TheVisualsYouNeed / AdobeStock)
Therese Meitinger

100.000 bis 800.000 Euro Bußgeld – und bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wenn der im Konzern bei mehr als 400 Millionen Euro liegt. Mit diesen Sanktionen müssen deutsche Unternehmen in Zukunft rechnen, falls sie oder ihre direkten Zulieferer soziale Mindeststandards entlang ihrer Lieferketten unterlaufen. Ein geplantes menschenrechtliches Sorgfaltspflichtengesetz des Bundes wird sie aller Voraussicht nach verpflichten, entsprechende Risikoanalysen zu machen, Beschwerde-Mechanismen einzuführen und bekanntgewordene Menschenrechtsverstöße abzustellen. Auch der Ausschluss von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand droht.

Viele Unternehmen sind indirekt betroffen

Zwar sieht der Gesetzesentwurf, der ab April in mehreren Lesungen im Bundestag debattiert wird, eine gestaffelte Einführung vor: Ab Anfang 2023 soll die Regulierung für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten, ab Januar 2024 wird sie auf Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Insgesamt sind davon in der Bundesrepublik rund 3.500 Unternehmen direkt betroffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass KMU sich mit den Vorgaben aus dem Lieferkettengesetz ignorieren könnten: Schließlich sind sie oft als Zulieferer für größere Unternehmen tätig, die die Bedingungen wohl an ihre Lieferanten weitergeben werden. KMU werden also mittelbar von dem Gesetz betroffen.

„Wir brauchen ein Level Playing Field, also einen fairen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Menschen und Umwelt in den Lieferketten gehen darf“, sagt Julia Thimm, Head of Human Rights bei Tchibo.

Eine fehlende gesetzliche Regulierung führe im Moment noch dazu, dass die Missachtung von sozialen und ökologischen Mindeststandards ein Wettbewerbsvorteil sein könne. Tchibo hat sich in der Vergangenheit wiederholt für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen – und sieht sich für dessen Inkrafttreten gut gerüstet.  

„Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist in dem Gesetz als ständiger Prozess vorgesehen. Entsprechend führen wir gerade eine Review durch, um zu sehen, wo wir stehen“, erläutert Thimm.

Mit den 11.450 Mitarbeitern, die Tchibo 2019 weltweit hatte, muss sich das Unternehmen auf eine Compliance ab Januar 2023 einstellen.

Wie können sich Unternehmen für die Anforderungen aus dem geplanten Lieferkettengesetz wappnen? Wo besteht in dem aktuellen Entwurf noch Nachbesserungsbedarf? Und was ist von einer gesamteuropäischen Regulierung zu erwarten? Mehr darüber lesen Sie in der Titelgeschichte der von LOGISTIK HEUTE 4/2021. Die Ausgabe ist am 21. April erschienen.

Supply-Chain-Risiken im Blick behalten

Ein 400 Meter langes Containerschiff blockiert im März für mehrere Tage den Suezkanal und verursacht damit einen Verkehrsinfarkt, der rund um den Globus nachwirkt. Die Havarie im Nadelöhr des Welthandels führt uns wieder einmal vor Augen, wie abrupt Lieferketten abreißen können und wie wichtig für Unternehmen ein adäquates Supply Chain Risk Management ist.