In einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich Josef Sanktjohanser, Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), gegen ein geplantes europäisches Lieferkettengesetz gewandt. Dieses sei in seiner aktuellen Fassung „nicht vermittelbar“. Anlässlich des Europatags am 9. Mai ging der offene Brief zudem an Bundeskanzler Olaf Scholz.
Der HDE-Präsident sprach die Belastung des Handels im Zuge des Ukrainekriegs an. Man sei bereit, die mit dem Krieg verbundenen Sanktionen vonseiten der EU mitzutragen, fordere aber auch, dass die viel proklamierte Zeitenwende auf der Arbeitsebene der EU ankomme und eine Repriorisierung der Reihenfolge in der Gesetzgebung, so Sanktjohanser. Er will, dass Maßnahmen für eine nachhaltige Energiewenden Vorrang bekommen, da sie gleichermaßen den Klimawandel wie sicherheitspolitische Aspekte adressieren.
„Ein europäisches Lieferkettengesetz hingegen, das so ausgestaltet ist, dass es weite Teile des Mittelstandes maßlos überfordert, gerade in einer Situation, wo weltweit etablierte Lieferketten zusammenbrechen, ist derzeit nicht vermittelbar“, schrieb Sanktjohanser.
Mittelständische Einzelhändler seien schlicht nicht in der Lage, ihre gesamten Lieferketten bis hin zum Sub-Sub-Sub-Unternehmer des Herstellers am anderen Ende der Welt rechtssicher zu überwachen, so der HDE-Präsident, und weiter:
„Hier muss dringend nachgebessert werden, indem zumindest auch auf EU-Ebene das im deutschen Gesetz verankerte Prinzip einer Stufenverantwortung angewendet wird.“
Das geplante Lieferkettengesetz der EU geht in mehreren Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, das ab 2023 stufenweise in Kraft treten soll. Unter anderem sieht es die Wahrung nicht nur menschenrechtlicher, sondern auch ökologischer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten von Unternehmen vor. Hinzukommt, dass die ganze Lieferkette – und nicht nur direkte Zulieferer – auf Verstöße geprüft wird und bereits europäische sowie in Europa agierende Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro betroffen sind, wenn sie in „Risikobereichen“ wie der Förderung von Rohstoffen, der Textilwirtschaft oder der Landwirtschaft aktiv sind.
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