CSR: Deutscher Bundestag beschließt Lieferkettengesetz
Mit 412 zu 159 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten des deutschen Bundestags am Vormittag des 11. Juni für das deutsche Lieferkettengesetz aus. Während SPD, CDU/CSU und Grüne für die Regulierung votierten, stimmten die Fraktionen von FDP und AfD dagegen. Die Linke enthielt sich. Das Gesetz, das Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) initiiert hatten, war innerhalb der Regierungskoalition lange umstritten gewesen und drohte zuletzt zu platzen: Im Mai war die zweite Lesung des Entwurfs kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete zivilrechtliche Haftungsrisiken für Unternehmen sahen. Diese wurden in der Folge gesetzlich ausgeschlossen.
Das nun verabschiedete Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, für die Achtung von sozialen und ökologischen Mindeststandards entlang ihrer Lieferketten Sorge zu tragen. So sollen Kinder- und Zwangsarbeit sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Naturzerstörung in der Produktion abgestellt werden. Bei der Regulierung, die ab 2023 zunächst für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern greifen soll, stehen vor allem die Firmen selbst und die direkten Zulieferer im Fokus.
Zahnloser Tiger oder Mühlstein für deutsche Unternehmen?
Bei Sublieferanten müssen deutsche Unternehmen nur aktiv werden, wenn zuvor Verstöße bekannt wurden. Die Geltung des Gesetzes wird 2024 auf Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen hohe Bußgelder sowie der Ausschluss von Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Zuständig für die Implementierung der Vorgaben ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA).
„Unseren Wohlstand können wir nicht dauerhaft auf der Ausbeutung von Menschen aufbauen“, sagte Hubertus Heil in der abschließenden Debatte im Bundestag. „Dies ist ein ganz wichtiger Schritt und ich bin dem Parlament dankbar, dass es ihn mitgehen will.“
Die FDP-Fraktion sprach hingegen von einem „Mühlstein für deutsche Unternehmen“. Die Stärkung der Menschenrechte sei in erster Linie Aufgabe des Bundestages.
„Bitte machen Sie sich keinen schlanken Fuß, indem sie die Verantwortung auf deutsche Unternehmen abwälzen“, so Carl-Julius Cronenberg (FDP).
Grünen-Abgeordnete kritisierten hingegen den eingeschränkten Geltungsbereich des Gesetzes. Wenn Sorgfaltspflichten nur für direkte Zulieferer gelten, bleibe bei komplexeren Produktionen ein erheblicher Teil der Lieferkette außen vor, argumentierte etwa Agniezka Brugger.
„Wir wissen, dass die gravierendste Ausbeutung oft am Anfang der Lieferkette stattfindet, etwa auf Plantagen“, so Brugger weiter.
Was das Lieferkettengesetz konkret für Unternehmen bedeutet, darüber lesen Sie am Montag mehr auf unserer Website.
Lagerhallen, Logistikimmobilien , Logistik-Newsletter , KEP-Dienste , Container, Paletten , Intralogistik & Supply Chain Management (SCM) , Verpackung & Verladung , Versand, Umschlag & Lieferung , Luftfrachtverkehr , Gabelstapler , Fahrerlose Transportsysteme (FTS) , Fashion Logistics , Fördertechnik , Lagertechnik , E-Commerce , Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) , LogiMAT , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Industrie 4.0 , Neubau (Logistikzentrum) , Digitalisierung & Vernetzung , Logistik-IT , Logistik-Studium , Transport- und Logistik-Dienstleistungen , Kommissionierung