Coronavirus: Verkehrsministerium NRW lockert Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Wie das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kürzlich beschloss, dürfen Lkw aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus „COVID-19" auch Artikel des Trockensortiments an Sonn- und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen ausliefern. Dem Beschluss zufolge stellt der Handel fest, dass in stärkerem Maße als gewöhnlich Artikel des Trockensortiments (unter anderem haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel) verkauft werden. „Um die jederzeitige Verfügbarkeit der vollen Breite des Warensortiments zu garantieren, sind effiziente Lieferketten erforderlich“, heißt es.
Keine Ausnahmegenehmigung erforderlich
„Aus diesem Grund ist ab sofort bis zum 30.05.2020 für den Transport von Artikeln des Trockensortiments zur Belieferung des Einzelhandels wie folgt zu verfahren: Für den Transport von Artikeln des Trockensortiments für den Einzelhandel innerhalb Nordrhein-Westfalens ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müsste diese dort eingeholt werden“, lautet die Mitteilung weiter.
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