Coronakrise: EU will Warenverkauf im Binnenmarkt erleichtern

Vereinfachte Regeln zur Anerkennung von Waren sollen europäische Unternehmen entlasten.

Um den Verkauf von Waren auf dem Binnenmarkt zu erleichtern, hat die EU das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gestärkt. (Foto: Chuck, Fotolia)
Um den Verkauf von Waren auf dem Binnenmarkt zu erleichtern, hat die EU das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gestärkt. (Foto: Chuck, Fotolia)
Therese Meitinger

Seit dem 19. April gelten innerhalb der Europäischen Union vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt. Laut der Europäischen Kommission sollen auf diese Weise Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden.

„Ein starker Binnenmarkt ist Europas bestes Instrument, um aus der beispiellosen Krise, die durch das Coronavirus verursacht wurde, herauszukommen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese neuen Regeln werden den europäischen Unternehmen helfen und den Binnenmarkt noch stärker machen.“

Unbürokratische Prozesse

Nach der neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

Wenn Unternehmen der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie laut der Verordnung solche Entscheidungen bei „SOLVIT“, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme, unbürokratisch anfechten. Darüber hinaus sollen Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften informieren.

Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gab es der EU-Kommission zufolge oft Hindernisse, die den freien Warenverkehr behinderten. Unternehmen, die demnach beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen wollten, waren häufig mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Mit den neuen Regeln sollen diese Hindernisse beseitigt werden. Die EU-Kommission hatte die neue Verordnung 2017 vorgeschlagen.

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