Coronakrise: bevh fordert Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden

Steuerbefreiung soll es Unternehmen erleichtern, nicht verkaufte Produkte einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen.

Um das Spenden überschüssiger Waren für Unternehmen zu erleichtern, fordert der bevh, dass die Umsatzsteuer auf Sachspenden auf Dauer entfällt. (Symbolbild: Studio v-zwölf/Adobe Stock)
Um das Spenden überschüssiger Waren für Unternehmen zu erleichtern, fordert der bevh, dass die Umsatzsteuer auf Sachspenden auf Dauer entfällt. (Symbolbild: Studio v-zwölf/Adobe Stock)
Sandra Lehmann

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) fordert in einem Brief an das Bundesfinanzministerium die Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden aller Art. Mit dem Vorstoß möchte der Verband nach eigenen Angaben die Spendenbereitschaft von Unternehmen in der Coronakrise erhöhen. So möchte der bevh dazu beitragen, Waren, die durch Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen nicht verkauft werden konnten, einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen.

Unbefristete Erleichterungen gewünscht

Seit Kurzem müssen Firmen durch einen Erlass des Finanzministeriums keine Umsatzsteuer mehr auf die Spende von medizinischen Gütern an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Maßnahme, die im Zuge der Coronakrise eingeleitet wurde, ist bis Ende dieses Jahres befristet. Der bevh spricht sich nach Eigenangaben nun dafür aus, diesen Erlass auf alle Produktgruppen auszuweiten und zudem zeitlich unbefristet gelten zu lassen.

„Die Corona- Krise führt auch dazu, dass erhebliche Mengen an bereits produzierter Ware - sei es aufgrund der angeordneten Geschäftsschließungen, wegen der Kaufzurückhaltung der Verbraucher oder weil es sich um Saisonware handelt - in der aktuellen Lage nicht verkäuflich sind. Es ist nicht vermittelbar, dass Händler, die diese Ware nun spenden wollen, dabei noch mit der Umsatzsteuer belastet werden“, so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.

Die Umsatzsteuerbelastung halte Unternehmen aus Sicht des Verbands nachweislich von einer Spende ab. Dadurch würden Produkte – die gerade auch jetzt durch den Shutdown nicht verkauft werden konnten – nicht gespendet. Diese würden jedoch dringend im sozialen Sektor benötigt.

„Bedenkt man, dass es für soziale Einrichtungen in der Krise erheblich schwerer geworden ist, überhaupt noch an Spenden zu kommen, ist die Änderung dringend geboten – auch vor dem Hintergrund, dass die staatlichen Soforthilfeprogramme gemeinnützige Einrichtungen von der Finanzhilfe für Wirtschaftsbetriebe weitestgehend ausschließen“, erläutert Wenk-Fischer weiter. „Es ist gut zu sehen, welchen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zeigt und wie schnell und unbürokratisch bestehende Hürden eingerissen und effektiv Hilfe angesichts der Pandemie gewährt werden können. Einschränkungen müssen befristet sein, sinnvolle Erleichterungen aber nicht.“

Der bevh macht sich eigenen Aussagen zufolge mit Ernst & Young Deutschland und der gemeinnützigen Spendenplattform Innatura mit der Kampagne "Spenden statt entsorgen!", für eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden – aus noch gebrauchsfähiger Ware aus Überhängen, Fehlproduktionen und Rücksendungen – stark.