Corona-Pandemie: EU setzt Zölle für Einfuhr medizinischer Ausrüstung aus

Auch die Mehrwertsteuer entfällt für entsprechende Importe aus Nicht-EU-Ländern vorübergehend.

Mit der temporären Befreiung der Einfuhr medizinischer Schutzkleidung von Zöllen und der Mehrwertsteuer will die EU-Kommission zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beitragen. (Foto: Robert Kneschke. Adobe Stock)
Mit der temporären Befreiung der Einfuhr medizinischer Schutzkleidung von Zöllen und der Mehrwertsteuer will die EU-Kommission zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beitragen. (Foto: Robert Kneschke. Adobe Stock)
Therese Meitinger

Angesichts der Coronavirus-Krise hat die EU-Kommission am 3. April beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch soll die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert werden, so ein Statement der Kommission. Die Maßnahme betrifft demnach Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt rückwirkend für alle Einfuhren ab dem 30. Januar und ist zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten angesetzt. Allerdings kann sie noch weiter verlängert werden.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte anlässlich des Beschluss‘:

„In dieser Notlage ist es von entscheidender Bedeutung, dass medizinische Ausrüstung und Geräte rasch dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden. Indem die Europäische Kommission Einfuhren dieser Gegenstände von außerhalb der Union von Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit, trägt sie dazu bei, diese Produkte leichter verfügbar zu machen. Ich möchte dem medizinischen Personal in ganz Europa erneut meinen tiefen Respekt und Dank aussprechen. Die heutige Maßnahme sollte diesen Menschen helfen, die Ausrüstung zu erhalten, die sie benötigen, um sich selbst zu schützen und weiter Menschenleben zu retten.“

Mitgliedsstaaten und UK forderten Aussetzung von Zollpflicht

Am 20. März 2020 hatte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies nach EU-Angaben getan. Die Kommission habe die Anträge aller Mitgliedstaaten rasch genehmigt, so die Institution.

Zum rechtlichen Hintergrund: Das geltende EU-Recht enthält nach Angaben der EU-Kommission Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen; diese können in der beispiellosen, durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden.

Das Zollrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die „für Katastrophenopfer bestimmt sind“. Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.

Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der EU (Richtlinie 2009/132/EG des Rates).