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Cannabis im Verkehr: Neuer Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut

(dpa) Verkehrsteilnehmern, die mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs sind, drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Cannabis-Verbot im Straßenverkehr.

Wer erst kifft und sich dann ans Steuer setzt, muss neue gesetzliche Vorgaben beachten. (Bild: Fabian Sommer, dpa)
Wer erst kifft und sich dann ans Steuer setzt, muss neue gesetzliche Vorgaben beachten. (Bild: Fabian Sommer, dpa)
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Für Autofahrer gelten jetzt neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren nun auch ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von ein Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.

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