Bundeskartellamt: Duisport darf bei Thyssenkrupp-Hafendienstleister einsteigen
Die Betreibergesellschaft des Duisburger Hafens, Duisport, und der Hafendienstleister Thyssenkrupp Steel Logistics dürfen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Das Bundeskartellamt erlaubte Duisport laut einer Mitteilung vom Montag, mit 49 Prozent bei dem Logistikunternehmen einzusteigen. Thyssenkrupp Steel behält die übrigen 51 Prozent. Das Joint Venture soll nach Angaben einer Sprecherin „kurzfristig“ an den Start gehen. Wie viel Duisport für den Anteil zahlt, wurde nicht bekannt.
Thyssenkrupp Steel Logistics ist für die am Rhein gelegenen Werkshäfen in Duisburg-Schwelgern und -Walsum zuständig. In den Häfen werden etwa Kohle und Eisenerz für Deutschlands größten Stahlerzeuger Thyssenkrupp Steel angeliefert. In Gegenrichtung verlassen Stahlprodukte die Häfen. „Im Rahmen der Partnerschaft ist aber geplant, Umschlagskapazitäten im Hafen auch Dritten zugänglich zu machen und damit in den Markt zu geben“, erklärte die Behörde. Man habe „keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken“ gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens, teilte das Kartellamt mit.
Der Zugriff von Duisport auf die Hafeninfrastruktur der Werkshäfen werde nur sehr begrenzt sein. Die beiden Werkshäfen würden auch in Zukunft weit überwiegend für Thyssenkrupp genutzt werden. „Der erwartbare Anteil des Drittgeschäfts für den Güterumschlag wird mittelfristig zu gering sein, um die Marktposition von Duisport signifikant zu stärken.“
Thyssenkrupp Steel Logistics hat rund 300 Beschäftigte. Jährlich werden in den beiden Häfen rund 25 Millionen Tonnen umgeschlagen. Zum Vergleich: Im Hamburger Hafen wurden 2023 Massengüter wie Erz, Kohle, Baustoffe, Getreide, Düngemittel und Mineralölprodukte im Volumen von 36 Millionen Tonnen umgeschlagen. Duisport gehört zu einem Drittel der Stadt Duisburg, und zu zwei Dritteln dem Land Nordrhein-Westfalen.
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