BMVI: Deutschland will autonomes Fahren auf die Straße bringen

Ein Gesetz des Bundesverkehrsministeriums sieht die schnelle Entwicklung und Zulassung autonomer Fahrzeuge vor.

Einen Schwerpunkt für die autonome Fahrtechnologie sieht das BMVI neben Shuttles auch in der Hub-to-Hub- und Last-Mile-Logistik. Vom e.GO Mover soll es neben der Personen- auch eine Frachtversion geben. (Foto: e.GO)
Einen Schwerpunkt für die autonome Fahrtechnologie sieht das BMVI neben Shuttles auch in der Hub-to-Hub- und Last-Mile-Logistik. Vom e.GO Mover soll es neben der Personen- auch eine Frachtversion geben. (Foto: e.GO)
Therese Meitinger
(erschienen bei LOGISTRA von Redaktion (allg.))

Neben dem Gesetz zum Aufbau eines Schnellladenetzes hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 10. Februar auch ein Gesetz zur rascheren Entwicklung und Einsatz autonomer Fahrzeuge auf den Weg gebracht. Deutschland solle eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen, so der Plan. Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten , proklamierte das Bundesverkehrsministerium, das das Gesetz eingebracht hatte. Dieses muss jetzt zur Billigung in Bundestag und Bundesrat, sei bereits im EU-Notifizierungsverfahren und soll bis Sommer 2021 in Kraft treten.

Mit unserem neuen Gesetz werden wir zum internationalen Vorreiter und machen Schluss mit umständlichen Einzelgenehmigungen. Wir wollen jetzt autonome Autos und Busse, die Fahrgäste bedarfsgenau an ihr Ziel bringen – und sich danach selbstständig im Parkhaus abstellen. Das ist nicht nur bequem, sondern sicher. Neun von zehn Unfällen passieren, weil Menschen Fehler machen, propagiert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). 

Man arbeite seit Längerem daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern, so das Ministerium weiter, und habe bereits im Juni 2017 das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) umgesetzt. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase, sprich automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig.

Der nächste Schritt - und breite Anwendungsszenarien

Mit dem neuen Gesetz will man den nächsten Schritt zum autonomen Fahren gehen und den Rechtsrahmen schaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können, bundesweit, wie das Ministerium ausführt. Damit werde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt. Ziel sei es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.

Dabei will man beim Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge zahlreiche Einsatzszenarien erschließen. Lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich, sollen die unterschiedlichen Anwendungsfälle vorab nicht abschließend geregelt werden. Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen wie zum Beispiel die Anwesenheit eines ständig eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers wären künftig unnötig, wirbt das Minsterium.

Als Einsatzszenarien sieht man unter anderem:

  • Shuttle-Verkehre
  • People-Mover
  • Hub2Hub-Verkehre
  • nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten
  • die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile
  • Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP)

Zugleich soll die Automobilwirtschaft ihre Anstrengungen zum autonomen Fahren intensivieren. Wie bei dritten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ am 8. September 2020 vereinbart, will die Industrie die Erprobungsmöglichkeiten am Standort Deutschland konsequent nutzen, um automatisierte und autonome Fahrzeuge „erlebbar“ zu machen – gerade auch im ländlichen Raum. Das BMVI wird die Auswirkungen des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2023 evaluieren. Das Gesetz zum autonomen Fahren soll als Übergangslösung dienen, bis auf internationaler Ebene harmonisierte Vorschriften vorliegen.

Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards hat Deutschland ein großes Interesse an der Schaffung übergeordneter Regeln. Das BMVI wird sich entschlossen dafür einsetzen, die Rechtsrahmen auf EU- und UNECE-Ebene fortzuentwickeln, so das Minsterium.