Biofuels: EU-Staaten verabschieden Kompromiss zu CO2-Standards

Im Herbst 2023 soll ein delegierter Rechtsakt vorgeschlagen werden, der den Umgang mit Fahrzeugen, die ausschließlich mit Biofuels betrieben werden, konkretisiert.

Neben Autos beziehen die am 28. März verabschiedeten Pläne der EU auch leichte Nutzfahrzeuge mit ein. (Symbolbild: Kadmy / Fotolia)
Neben Autos beziehen die am 28. März verabschiedeten Pläne der EU auch leichte Nutzfahrzeuge mit ein. (Symbolbild: Kadmy / Fotolia)
Therese Meitinger

Die EU-Mitgliedsstaaten haben am 28. März auf ihrem Ratstreffen in Brüssel die neuen CO2-Standards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge endgültig verabschiedet – nachdem Deutschland zuvor die Zustimmung verweigert hatte. Bezüglich der strittigen Biofuels wurde ein Kompromiss gefunden.  

Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission für den Europäischen Grünen Deal, sagte anlässlich der Verabschiedung:

„Die Richtung ist klar: Im Jahr 2035 müssen neue Pkw und Kleintransporter emissionsfrei sein. Die neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und werden einen großen Beitrag zu unserem Ziel leisten, bis 2050 klimaneutral zu sein.“

Wie 2022 bereits vereinbart, will die Kommission nun Erwägungsgrund 11 der Verordnung umsetzen. In einer Erklärung, die dem verabschiedeten Gesetzestext beigefügt ist, bestätigt die Europäische Kommission:

„Die Kommission würdigt und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgrund 11 in den vereinbarten Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Festlegung von CO₂ -Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Die Kommission wird sich auf diesen Erwägungsgrund als Ausgangspunkt für einschlägige Gesetzgebungsinitiativen stützen.“

Weiter heißt es, die Kommission werde im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂ -Emissionsreduktionszielen beitragen würden.

Zudem legt die Kommission nach der nunmehr erfolgten Annahme des Vorschlags eine Durchführungsverordnung für die Typgenehmigungen dieser Fahrzeuge vor, mit der ein robustes und betrugssicheres Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge eingeführt wird, die dauerhaft ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) betrieben werden.

Bundesminister Dr. Volker Wissing äußerte sich am 28. März in einer Mitteilung hierzu:

„Ich begrüße die heutige Erklärung der EU-Kommission, mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 neu zuzulassen. Ich freue mich, dass wir eine technologieneutrale Lösung gefunden haben. Jetzt geht es darum, die Erklärung zeitnah umzusetzen. Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal an den Markt, entsprechende Produktionskapazitäten aufzubauen. Eine breite Nachfrage nach E-Fuels ist die grundlegende Voraussetzung, dass klimaneutrale Kraftstoffe wettbewerbsfähig werden können. Welche klimafreundliche Technologie sich in Zukunft durchsetzen wird, entscheidet der Markt“, sagte er.