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Außenhandel: EU-Sicherheitssystem ICS2 kommt ab März 2023

Mit der zweiten Phase des ICS-Systems zentralisiert die EU mit einem Fracht-Vorabinformationssystem die Anmeldung durch die Beförderer.

Das EU-Sicherheitssystem greift ab März 2023 für Airlines, ab März 2024 für Reeder. (Symbolbild: Maria / Fotolia)
Das EU-Sicherheitssystem greift ab März 2023 für Airlines, ab März 2024 für Reeder. (Symbolbild: Maria / Fotolia)
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Therese Meitinger

Das europäische Sicherheitssystem zur Risikobewertung/Gefahrenabwehr ICS geht in die zweite Phase. Konkret wird dieses für Luftfrachtsendungen aus Drittländern in die EU zum März 2023. Darauf weist das Hamburger IT-Unternehmen Dakosy in einer Pressemitteilung vom 16. Mai hin.

„Das Folgeverfahren ICS2 bringt Verbesserungen für die Teilnehmer, gerade in Bezug auf den Wettbewerbsschutz“, hebt Simon Lembke, Abteilungsleiter Zoll- und Speditionsanwendungen bei Dakosy hervor. Vonseiten Dakosy seien Prozesse und Schnittstellen vorbereitet, heißt es.

In Folge der Terroranschläge 9/11 wurde für die Anmeldung von Waren vor Eintritt in die EU für die Risikobewertung/Gefahrenabwehr das ICS-Verfahren einführt. Mit ICS2 zentralisiert die EU mit einem Fracht-Vorabinformationssystem die Anmeldung durch die Beförderer: zum März 2023 für die Fluggesellschaften und zum März 2024 für die Reedereien.

„Die Meldungen werden künftig direkt an das neue EU-System gesendet, dem Shared Trader Interface (STI), und müssen bereits vor der Verladung der Ware vorliegen“, fasst Lembke zusammen.

Im Vergleich dazu sei die Eingangsmeldung bisher spätestens vier Stunden vor der Ankunft in die EU bei der Zollbehörde elektronisch einzureichen gewesen, bei der die Ware erstmalig die Zollgrenzen der EU berührt, so Lembke weiter.

Logistikdienstleister müssen weniger Daten preisgeben

Eine weitere wichtige Änderung ist Dakosy zufolge die Möglichkeit, dass die Reedereien oder Airlines nur Basisinformationen an das EU-Fracht-Vorabinformationssystem abgeben müssen, und die zusätzlichen Angaben beispielsweise von Speditionen oder Logistikern direkt an das ICS-System gemeldet werden. Dieses „Multiple Filing“ genannte Prinzip stellt nach Ansicht des Anbieters einen Wettbewerbsschutz für die Akteure da. Speditionen und Logistiker bräuchten im Zuge des Verfahrens nicht länger ihre Kunden und damit verbundene sensible Daten an die Reedereien oder Fluggesellschaften preisgeben, heißt es.

Den Teilnehmern am ICS-Verfahren empfiehlt Dakosy, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass ausreichend präzise Daten zur Verfügung gestellt werden könnten. Denn für ICS2 wurde ein einheitliches Format mit dem Namen „Entry Summary Declaration“ (ENS) festgelegt, das keine Abweichungen zulässt. Auch steigt die geforderte Genauigkeit der Angaben, zum Beispiel beim HS-Code. Bisher mussten entweder die Warenbeschreibung oder mindestens vier Ziffern für die Eingangsmeldung angegeben werden, künftig sind sechs Ziffern des HS-Codes verpflichtend zu übermitteln.

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