Auch 2023 stehen in Sachen Zoll und Außenhandel zahlreiche Neuerungen an. Der Softwareanbieter AEB hat die wichtigsten zollseitigen Themen gesammelt.
„2022 wurde bereits das ,ATLAS Release 9.1‘ für die Einfuhr erfolgreich umgesetzt, mit dem eher geringere Anpassungen implementiert wurden“, sagt die auf Zollthemen spezialisierte AEB-Redakteurin Kerstin Ullrich. „Ganz anders sieht es im kommenden Jahr aus. Hier stehen mit Releases zum NCTS-Versandverfahren oder zu ,ATLAS Ausfuhr 3.0‘ größere Umstellungen an.“
NCTS-Release: Mit dem NCTS-Release setzt der Zoll europäische Vorgaben für das Versandverfahren um, die ein vollständig neues Datenmodell zugrunde legen und mehr Funktionalitäten bieten. Diese werden mit der internationalen Umstellung auf „NCTS Phase 5“ vollständig verfügbar. Dennoch können bereits jetzt für Zugelassene Versender und Empfänger deutlich mehr Angaben erforderlich sein.
Das papierbasierte Eisenbahnversandverfahren wird dabei durch NCTS ab 16. Juli 2023 abgelöst.
Ausblick Ende 2023: Die Umstellung auf das neue „Release 9.1“ dient zudem auch der Vorbereitung auf NCTS Phase 5. „Nach bisheriger Planung sollen alle am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teilnehmenden Länder bis 1. Dezember 2023 auf NCTS Phase 5 umgestellt haben“, sagt Kerstin Ullrich von AEB. „Für die Teilnehmenden am ATLAS NCTS-Versandverfahren erfolgt die Umstellung innerhalb des laufenden Releases 9.1.“
ATLAS Release AES 3.0 für die Ausfuhr: Mindestens genauso umfassend werden die Änderungen durch das „ATLAS Release AES 3.0 für die Ausfuhr“ ausfallen. Bereits ab dem ersten Halbjahr 2023 finden sich in Anmeldungen neue Angaben zu Lieferkettenbeteiligten, altgewohnte Codierungen zur Art der Ausfuhranmeldung müssen neu gelernt werden oder die Beteiligtenkonstellation erfährt weitere Änderungen. Eine weitere Möglichkeit wurde ebenso umgesetzt: So können Nachforschungsersuche von Anwendern dann mit einem vorhandenen Alternativnachweis initiiert werden. Auch für die Zentrale Zollabwicklung wurden eigene Felder und Codierungen aufgenommen.
Abschied vom Ausfuhrbegleitdokument in Papierform: Noch ist auf der Website des Zolls kein Datum für die Ablösung des Papierdokuments veröffentlicht. Laut „ATLAS – Info 306“ vom März 2022 zum „ATLAS Release 3.0“ bleibt das Papierverfahren mindestens bestehen, bis das bisherige „Export Control System“ (ECS) auf das neue „Automated Export System“ (AES) europaweit umgestellt wurde. „Dies wird voraussichtlich ab Ende 2023 der Fall sein“, erläutert Expertin Ullrich. „Die Warensendung muss dann durch den zollseitigen Barcode und die MRN auf einem beliebigen Dokument begleitet werden. In ,Export Filing: ATLAS‘ gibt es dazu das MRN-Dokument.“
Papier-Aus für VBD: Das Versandverfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die bereits versteuert sind, wird digitalisiert. Die Abwicklung im Papierverfahren mit einem „Vereinfachten Begleitdokument“ (VBD) endet im Februar 2023: Ab 13. Februar dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die im Abgangsmitgliedstaat bereits Verbrauchsteuer entrichtet wurde, nur noch elektronisch mit einem „vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument“ (v-e-VD) im B2B-Geschäft versendet werden. Damit wird eine europäische Systemrichtlinie im EMCS Release 2.5 national umgesetzt.
Import Control System 2: Zum 1. März 2023 startet die elektronische Voranmeldung von Einfuhren über das „Import Control System 2“ (ICS2) mit der Phase 2. Mit dieser Phase des ICS2 wird das Verbringen von Waren via Luftfracht ins Zollgebiet überwacht und einer Risikoanalyse unterzogen.
„In diesem Schritt werden für alle Luftfrachtsendungen eine Summarische Eingangsanmeldung, die Ankunftsanzeige und die Gestellungsmitteilung implementiert“, sagt Ullrich. „Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben.“
Mit ICS2 wird mit der Phase 2 auch die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen, bei dem mehrere Beteiligte jeweils Teile für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung liefern können.
Einfuhren – Ende des Einheitspapiers: Mit der „EU-Verordnung 623/2019“ wurden die Fristen für UZK-Übergangsmaßnahmen bekannt gegeben. In einer Fachmeldung „Ende der Übergangsregelung zur Nutzung des Einheitspapiers” listet die deutsche Zollverwaltung betroffene Verfahrenscodes auf. Damit endete für das Zolllagerverfahren (Art. 240 ff UZK) Ende 2022 die Übergangszeit. Ab diesem Zeitpunkt müssen Zu- und Abgänge im Zolllager elektronisch über ATLAS an den Zoll übermittelt werden.
Beim Verbringen von Waren in die EU wird es notwendig, die Gestellungsmitteilung elektronisch abzugeben. Dies betrifft in Deutschland insbesondere Einfuhren aus der Schweiz. Der Zoll hat auf seiner Website darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen neben einer Anmeldung über den Verfahrensbereich „SumA“ auch eine Zollanmeldung vor Gestellung mit anschließender Gestellungsbestätigung zulässig ist: Präzisierung zur Gestellungsmitteilung bei der Einfuhr.
Schweiz führt Passar 1.0 ein: Ab 1. Juni 2023 startet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Schweiz mit dem neuen Warenverkehrssystem „Passar“. Dies löst schrittweise das „NCTS“ genannte System für Durchfuhren und das System „e-dec“ für Ausfuhren ab und wird zunächst im Parallelbetrieb zu den bestehenden Systemen weitergeführt. Ende 2023 wird dann das bisherige NCTS-System deaktiviert. NCTS Phase 5 wird durch das BAZG nur noch in Passar umgesetzt.
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