Arzneimittel: Bundestag verabschiedet Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Unter anderem müssen Engpässe versorgungskritischer Medikamente gemeldet werden.

Teile des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz sollen Lieferengpässe vermeiden helfen. (Foto: Thodonal / Fotolia)
Teile des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz sollen Lieferengpässe vermeiden helfen. (Foto: Thodonal / Fotolia)
Therese Meitinger

Im Rahmen des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz hat der Bundestag am 13. Februar auch mehrere Neuregelungen beschlossen, die helfen sollen, Arzneimittel-Lieferengpässe zu vermeiden und flexibel mit ihnen umzugehen. Entsprechende Engpässe waren zuletzt immer häufiger aufgetreten. Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und der FDP verabschiedet wurde, ist im Bundestag nicht zustimmungspflichtig und könnte Ende März oder Anfang April inkraft treten.

So sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Apotheker statt eines verordneten, infolge von Lieferengpässen jedoch nicht verfügbaren Medikaments auch eine teurere Alternative abgeben dürfen. Die Mehrkosten trägt in diesem Modell die Krankenkasse, nicht der Versicherte.

Informationspflichten für Pharmaunternehmen

Für Pharmaunternehmen und Großhändler sollen künftig verschiedene Meldepflichten gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelten. Das betrifft unter anderem Informationen über verfügbare Lieferbestände, zur Produktion und zur Absatzmenge von Medikamenten, die die Behörde einfordern kann, um die Versorgungslage besser einzuschätzen. Bei Engpässen kann auch die Bevorratung bestimmter Präparate angeordnet werden.

Eine kontinuierliche Beurteilung der Versorgungslage soll künftig ein beim BfArM angesiedelter Expertenbeirat gewährleisten, dem Vertreter von Ärzten, Apothekern, der Pharmaindustrie, Krankenkassen und dem Großhandel angehören sollen.

Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte das Maßnahmenpaket in einer Stellungnahme, kritisierte aber zugleich die fehlende Honorierung des im Rahmen des Gesetzes erwarteten Mehraufwands für Apotheker:

„Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden.“