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Analyse: Wie die KI-Verordnung der EU für Lieferketten funktionieren kann

Die Beratung Kloepfel Group hat Forderungen an die Umsetzung der KI-Verordnung formuliert – mit Blick auf das Supply Chain Management.

Humanoide Roboter, die im Logistikzentrum beim Kommissionieren helfen, sind noch Zukunftsmusik. (Symbolbild: fotomek / AdobeStock)
Humanoide Roboter, die im Logistikzentrum beim Kommissionieren helfen, sind noch Zukunftsmusik. (Symbolbild: fotomek / AdobeStock)
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Therese Meitinger

Die auf Lieferketten und Einkauf spezialisierte Kloepfel Group begrüßt die Verabschiedung der KI-Verordnung durch die Europäische Union am 21. Mai 2024 von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, sieht aber auch Herausforderungen. „Die Regulierungen sind wichtig für die Sicherheit und das Vertrauen in künstliche Intelligenz (KI). Allerdings dürfen zu strikte Regulierungen das Innovationspotenzial nicht ausbremsen“, erklärt Marc Kloepfel, CEO der Düsseldorfer Kloepfel Group in einer Pressemitteilung vom 1. Juli.

zur Umsetzung der KI-Verordnung aus Sicht des Supply Chain Managements anhand von konkreten Beispielen betrachtet. In dem Positionspapier „Die Forderungen der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der KI-Verordnung“ hatten sich die Verbände B.A.H, BDA, Bundesverband deutscher Banken, bdew, BVR, DIHK, DSGV, GDV, HDE, vdp, Verband der privaten Bausparkassen, VÖB, ZAW, ZDH am 13. Juni zu Verordnung der EU geäußert.

Mit Bezug auf Lieferketten kam die Kloepfel Group zu folgenden Standpunkten:

1. Präzise Definition von Künstlicher Intelligenz

Die Definition von KI muss der Beratung zufolge präzise sein, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Viele Systeme in Lieferketten sind datenbasiert und analytisch, aber keine echte KI. Daher sollten konventionelle IT-Systeme nicht unter die KI-Definition fallen.

  • Beispiel: Ein System zur Bestandsverwaltung, das Daten sammelt und Berichte erstellt, sollte laut der Kloepfel Group nicht als KI klassifiziert werden, da es keine maschinellen Lernverfahren oder selbstoptimierende Algorithmen verwendet. Diese Systeme analysieren zwar Daten, generieren aber keine neuen Erkenntnisse oder Optimierungen autonom.

2. Risikobewertung

Es ist wichtig, den konkreten Einsatzzweck einer KI-Anwendung und die damit verbundenen Risiken zu berücksichtigen. Für Anwendungen in der Lieferkette, die hauptsächlich unterstützend wirken, sollte die Regulierung pragmatisch und innovationsfreundlich gestaltet sein, so die Beratung.

  • Beispiel: Ein KI-Tool, das Lieferantenbewertungen basierend auf historischen Leistungsdaten erstellt, sollte der Kloepfel Group zufolge als weniger riskant eingestuft werden als ein autonomes Fahrzeug zur Warenauslieferung. Das Bewertungstool unterstützt lediglich Entscheidungen und hat ein geringeres direktes Risiko.

3. Doppelregulierung vermeiden

Neue Anforderungen der KI-Verordnung müssen laut der Beratung mit bestehenden Regelungen, wie der DSGVO, kohärent sein, um zusätzliche bürokratische Hürden zu vermeiden.

  • Beispiel: Ein KI-gestütztes System zur Analyse von Lieferkettenrisiken, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss bereits den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, was unter anderem die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) umfasst. Statt doppelte Bewertungen durchzuführen, sollte die bereits existierende DPIA genutzt werden, um die Einhaltung beider Regelungen nachzuweisen, so die Kloepfel Group.

4. Einheitliche EU-Regeln

Eine einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben in der gesamten EU ist der Beratung zufolge von großer Bedeutung, um einen „Flickenteppich“ an Regelungen zu verhindern. Dies ist besonders kritisch für international agierende Lieferketten.

Beispiel: Ein multinationales Unternehmen, das KI zur Optimierung von Lieferkettenprozessen einsetzt, sollte nicht mit unterschiedlichen Anforderungen in jedem EU-Land konfrontiert werden, so die Kloepfel Group. Einheitliche Regeln würden Effizienzverluste und hohe Kosten vermeiden.

5. Effektive Verwaltungsstruktur

Die Schaffung einer gut funktionierenden Behördenstruktur mit fachkundigem Personal ist entscheidend. Doppelstrukturen sollten vermieden werden, insbesondere in bereits stark regulierten Branchen, so das Unternehmen.

  • Beispiel: Für KI-Anwendungen im Einkauf und Supply Chain Management sollte der Kloepfel Group zufolge eine zentrale Behörde zuständig sein, die sowohl Fachkenntnisse in KI als auch im jeweiligen Industriebereich hat. Dies vermeidet Redundanzen und erleichtert die Einhaltung der Vorschriften.

6. Europäische Zusammenarbeit und Kooperation

Das AI-Office wurde von der EU-Kommission als Zentrum für KI-Expertise in der gesamten EU eingerichtet. Besonders wichtig sieht die Beratung die ausreichende personelle Ausstattung und die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Institutionen, Experten und Stakeholdern. Das AI-Board, eine zentrale Einrichtung der europäischen Governance, setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Bereitstellung von Expertenwissen und Best Practices.

  • Beispiel: Für Lieferketten ist es entscheidend, dass das AI-Office und das AI-Board eng mit Logistikunternehmen und Technologieanbietern zusammenarbeiten. Regelmäßige Workshops und Austauschformate könnten dazu beitragen, praxisnahe Lösungen für die Anwendung von KI in Lieferketten zu entwickeln und umzusetzen, so der Anbieter.

7. Praxisnahe Leitlinien für die Umsetzung

Praxisnahe und verständliche Leitlinien sind notwendig, um Entwicklern von KI-Anwendungen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Diese Leitlinien könnten beispielsweise von der Europäischen Kommission, nationalen Behörden sowie Vertretern der Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt werden, so der Anbieter.

  • Beispiel: Eine Checkliste mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Bewertung und Dokumentation von KI-Anwendungen im Lieferkettenmanagement könnte den Entwicklern helfen, die Vorschriften effektiv umzusetzen.

8. Schutz von Urheberrechten

Der Schutz geistigen Eigentums und der Urheberrechte ist laut der Kloepfel Group essenziell, insbesondere bei der Entwicklung generativer KI, die in vielen Lieferkettenprozessen Anwendung findet.

  • Beispiel: Ein Unternehmen, das generative KI zur Optimierung von Verpackungsdesigns verwendet, sollte sicherstellen, dass die verwendeten Originalbilder und -daten lizenziert sind, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Efe Duran Sarikaya, CEO von Kloepfel Consulting, bilanziert:

„Wir unterstützen die Ziele der KI-Verordnung. Dazu ist eine pragmatische, einheitliche und innovationsfreundliche Regulierung ist notwendig, um die Vorteile von KI voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Lieferketten zu stärken. Nur so können wir das volle Potenzial dieser Schlüsseltechnologie für Wachstum, Produktivität und Beschäftigung nutzen.“

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