Vertragscheckliste: Versicherungen entlang der Supply Chain

Redaktion (allg.)

Entlang der gesamten Lieferkette sollten Supply-Chain-Manager den Versicherungsschutz ihrer Partner auf Herz und Nieren prüfen (siehe Artikel „Rundumblick gefragt" in LOGISTIKHEUTE11/2010, S. 58). So können Sie die eigenen Prämien niedrig halten und im Schadensfall Regress nehmen:

  • DerVerlader sollte alle Risikoträger einbeziehen,darunter Logistikunternehmer, Makler und Versicherer.
  • Prüfen, ob auch eigener und auskömmlicher Deckungsschutz im Schadensfall besteht.
  • Eine Transportversicherung sollte stets auf der Basis „All-Risk“ eingekauft werden.
  • Bei Lagergeschäften stets auch an den Abschluss einer Lagerversicherung denken.
  • Zu prüfen ist vom Verlader, ob der Logistikunternehmer auch der Höhe nach auskömmlich versichert ist.
  • Auf Ausschlüsse in der Police beim Logistikunternehmer achten. Diese können sich sowohl auf Produkte beziehen als auch auf Transporte in bestimmte Länder.
  • Prüfen, ob der Logistikunternehmer Sublimits in seiner Police hat. Dies bedeutet, dass der Logistikunternehmer für Schadensbeträge, die über das Sublimit hinausgehen, keinen Versicherungsschutz hat.
  • Prüfen, wie groß die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beim Logistikunternehmer ist. Insbesondere international aufgestellte Logistikunternehmerhaben oft einen hohen Selbstbehalt (beispielsweise 1.000 US-Dollar/Schadensfall) in ihrer Verkehrshaftungsversicherungspolice verbrieft.
  • Prüfen, welche Unternehmen an der logistischen Lieferkette beteiligt sind, sodass die Schnittstellenverantwortlichkeiten transparent sind.
  • Keine Geschäftsbeziehung ohne einen schriftlichen Vertrag abschließen. Bereits im Stadium der Vertragsgestaltung - entlang der logistischen Lieferkette - sind die Fragen in den Kernbereichen des Versicherungs- und Haftungsmanagements zu klären. Eine Analyse der Risiken hinsichtlich von Ladungs- und Vermögensschäden geht damit einher.
  • Haftungsbedingungen der in der Lieferkette eingebundenen Logistikunternehmer dem Grunde und der Höhe nach prüfen. Ziel: etwaige Deckungslücken identifizieren und Lösungen kreieren.
  • Wenn Waren beim Logistikunternehmer ein- und/oder zwischengelagert werden, so sollte der Standort vom Risikoträger, demTransportversicherer, einer Risikoprüfung unterzogen werden. Ziel: gegebenfalls Sicherheitslücken aufspüren sowie die Freigabe des Lagerversicherers bekommen, um hochwertige Waren in Millionenhöhe beim Logistikunternehmer einlagern zu können, ohne den Deckungsschutz zu gefährden.
  • Prüfen, ob der Logistikunternehmer über alle benötigten Genehmigungen verfügt, beispielsweise eine EU-Lizenz für grenzüberschreitende Europatransporte.

Autor: Eckhard Boecker, Manager Claims & Administration, APL Logistics Deutschland, Hamburg

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