Kartellrecht: Bundesregierung plant härtere Strafen für Kartellrechtssünder- Monopolkommission soll Wettbewerb schützen

Redaktion (allg.)

Die Bundesregierung plant, Kartellrechtssünder härter zu bestrafen, wenn ihnen ein ­schwerwiegender Rechtsverstoß nachgewiesen wird. Bisher werden Verstöße, wie etwa Preis­absprachen, lediglich wie Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das könnte sich ändern.
Vielen Wirtschaftsmanagern ist es durchaus bekannt: Deutsche Gerichte verhängen hohe Geldstrafen, wenn unerlaubte Kartelle, etwa für Preisabsprachen, gebildet worden sind, um den Wettbewerb einzuschränken und gleichzeitig den Unternehmensgewinn zu steigern.

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