Staplerfahrer-Unfälle: Lager-Beschädigungen durch Reparaturarbeiten beheben: Regalreparatur: Auf Nummer sicher gehen

Olaf Heptner, Geschäftsführer des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (LBE) | Foto: LBE
Olaf Heptner, Geschäftsführer des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (LBE) | Foto: LBE
Redaktion (allg.)

Immer wieder kommt es vor, dass im hektischen Arbeitsalltag Staplerfahrer das Regal anfahren und Träger oder Querstreben trotz Absicherungsmaß­nahmen verbiegen. Trotz aller vorausschauender Planung in der Dimensionierung von Lagern kommt es zu derartigen Störungen, die teilweise nur durch umfangreiche Reparaturarbeiten wieder beseitigt werden können. Problematisch wird es für den Betreiber dann, wenn die notwendige Instandsetzung nicht frühzeitig erkannt wird oder der Betreiber sie gar nicht erst durchführen will.
Lager, die eine Beschädigung in den tragenden und für die Statik relevanten Teilen erfahren haben, müssen entladen und repariert werden. Bei dem vorherrschenden Kostendruck ist ein Angebot über eine Reparatur im laufenden Betrieb geradezu verlockend. Sie kann aber zu katastrophalen Folgen bei der Standsicherheit der Anlage führen! Eine Reparaturtätigkeit im beladenen Regal, unter schwebenden Lasten, ist nicht nur unzulässig, solche Reparaturen durchzuführen, ist grob fahrlässig.


Reparatur- oder Austauscharbeiten, zum Beispiel von Querstreben am Regal, dürfen nur im spannungs- beziehungsweise lastfreien Zustand der Schadensstelle erfolgen. Ein Versagen des beschädigten Regals kann zeitversetzt stattfinden. Das Lagergut oberhalb der Schadensstelle kann im Fall eines Einsturzes Lebensgefahr für die Monteure an der Schadensstelle bedeuten. Alleine aus dieser Tatsache ist eine möglichst rasche Entladung des Regals unabdingbar. Eine Inspektion und eine Reparatur von Regalanlagen sind vornehmlich von geprüften Inspekteuren und geprüftem Wartungspersonal durchzuführen. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (LBE) schult verbandsgeprüfte Regalinspekteure und vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass gemäß DIN EN 15635 beschädigte Bauteile vorzugsweise durch Originalbauteile zu ersetzen sind.

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