Internationaler Projekttransport: Kriterien für scheinselbstständige Beschäftigung von Transportunternehmern

Unternehmensmanager sollten sich vor scheinselbstständigen ServiceProvidern hüten: Es können hohe Zahlungen insbesondere an Sozialversicherungsträger fällig werden.

Die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Angestelltsein ist nicht immer eindeutig. Bild: cirquedesprit/AdobeStock
Die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Angestelltsein ist nicht immer eindeutig. Bild: cirquedesprit/AdobeStock
Risikomanagement

Viele Unternehmen können nicht alle Sendungsbeförderungen mit eigenen Fahrzeugen durchführen und beschäftigen daher externe Transportunternehmer. Ob diese am Ende des Tages scheinselbstständig beschäftigt sind oder tatsächlich als Unternehmer, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Allerdings gibt es eine Reihe von Kriterien, die für oder gegen eine scheinselbstständige Beschäftigung des Transportunternehmers sprechen. So wurde auch der Fall eines Transportunternehmens für internationale Projekttransporte für Industrieunternehmen im Teil- und im Komplettladungsbereich vom Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg genau unter die Lupe genommen.

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Artikel Internationaler Projekttransport: Kriterien für scheinselbstständige Beschäftigung von Transportunternehmern
Seite 32 bis 33 | Rubrik PROZESSE