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Wenn der Cyberversicherer die Deckung ablehnt

Der Cyberversicherer verweigerte nach einer Cyberattacke die Deckung. Er behauptete Obliegenheitsverletzungen des Versicherten. Ob er damit Erfolg hatte, zeigt der vorliegende Rechtsstreit.
Das produzierende Unternehmen erlitt eine „PasstheHash“-Cyberattacke. Bild: Kannapat/stock.adobe.com
Das produzierende Unternehmen erlitt eine „PasstheHash“-Cyberattacke. Bild: Kannapat/stock.adobe.com
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Matthias Pieringer
Recht

Ein produzierendes Unternehmen schloss mit seinem Versicherer eine Cyberdeckung ab. Der Versicherungsvertrag bestand aus mehreren Komponenten und schloss unter anderem Deckung für eine Betriebsunterbrechung ein. Die Deckungssumme betrug fünf Millionen Euro mit einer Haftzeit von zwölf Monaten. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Vor Abschluss des Versicherungsvertrags übersendete die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer einen Risikofragebogen, den er ausgefüllt zurückschickte. Anschließend zeichnete der Versicherer das Cyberrisiko.

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Artikel Wenn der Cyberversicherer die Deckung ablehnt
Seite 34 bis 35 | Rubrik PROZESSE
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